Der Abwasserzweckverband (AZV) „Wilde Sau“ legte am 17.04.2003 erstmalig ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vor, welches im Rahmen von drei Fortschreibungen (27.11.2007, 01.09.2010 und 16.04.2015) aktualisiert und erweitert wurde.
Die Aktualisierung umfasst dabei schwerpunktmäßig folgende Bereiche:
Vor dem Hintergrund der RL SWW/2009 hatte der Aufgabenträger/Betriebsführer abzuwägen, welche Gemeinden/Entsorgungsgebiete zentral bzw. dezentral mit seriös untersetzter Finanzierung abwassertechnisch erschlossen werden sollen. Für weiterhin dezentral ausgewiesene Entsorgungsgebiete sollte eine Befristung von mindestens 15 Jahren eingeführt werden. Diese Befristung gilt nicht für Anlagen, welche in einen öffentlichen Kanal entwässern.
Unabhängig von der Wahl des Aufgabenträgers hinsichtlich einer Entsorgungsart (zentral/dezentral) kann davon ausgegangen werden, dass es bei einer konsequenten Umsetzung des ABK´s und der daraus resultierenden Ablösung von Kleinkläranlagen, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, zu einer deutlichen Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes der Fließgewässer kommt.