Elternbeiträge ab 01.08.2023

Entsprechend der Festlegungen des Sächs. Gesetzes über Kindertageseinrichtungen hat jede Kommune jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten eines Platzes je Einrichtungsart zu ermitteln und bekannt zu machen. Die ermittelten Kosten sind die Grundlage für die Höhe der Elternbeiträge im Schuljahr 2023/2024. Gemäß der geltenden Elternbeitragssatzung werden die Elternbeiträge ab 01.08.2023 angepasst (Anlage). Die Stadt Wilsdruff liegt dabei unter den zulässigen gesetzlichen Höchstsätzen.

Die Erhöhung der Beiträge resultiert hauptsächlich aus steigenden Personalkosten. Maßgebliche Ursache dafür ist zum einen die tarifliche Entgelterhöhung und zum anderen die Einführung einer monatlichen Zulage für pädagogisches Personal. Des Weiteren wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 39,5 Stunden entsprechend des Tarifvertrages verringert, so dass Teilzeitbeschäftigte eine indirekte Lohnerhöhung erhalten haben.

Insgesamt sind 2022 im Stadtgebiet für die Betreuung der Kinder ca. 11,8 Mio. € Kosten angefallen. Davon wurden ca. 4,3 Mio. € (36,5%) über die Landeszuschüsse finanziert. Der Anteil der Elternbeiträge betrug 2,6 Mio. € (22 %). Die Stadt Wilsdruff finanziert die Betreuung der Kinder mit ca. 4,9 Mio. € (41,5%) jährlich.

Elternbeiträge 01.08.2023.pdf