Satzungen / Ortsrecht
Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände können nach § 4 Abs. 1 Sächs­Ge­mO ih­re wei­sungs­frei­en An­ge­le­gen­hei­ten durch Sat­zungen re­geln. Wenn ein Gesetz dazu ermächtigt, können auch Wei­sungs­an­ge­le­gen­hei­ten durch Sat­zungen ge­re­gelt wer­den. Die Sat­zungs­au­to­no­mie ge­hört zum Kern­be­reich der Selbst­ver­wal­tung und er­mög­licht es der Ge­mein­de, ihr Orts­recht in­di­vi­du­ell aus­zu­ge­stal­ten.
 
In der Stadt Wilsdruff gibt es zahlreiche Satzungen, die vorwiegend die Belange der Stadt Wilsdruff, des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung "Braunsdorfer Höhe" und des Abwasserzweckverbandes "Wilde Sau" regeln.
 
Auch Vereine haben zur Begründung ihrer Organisation eine Satzung. Diese wird nach den Grundsätzen des Vereinsrechts verfasst. In der Stadt Wilsdruff werden Vereine im Rahmen der Gestaltung des örtlichen Lebens mit Unterstützung der Stadt tätig. Besonders seien vor diesem Hintergrund, der Musikschulverein Wilsdruff e. V. und der Stadtverein Wilsdruff e. V. genannt. Die Stadt Wilsdruff hat die Gründung dieser Vereine besonders befördert, so dass auch diese Satzungen an dieser Stelle bereitgestellt werden.
 

Ansprechpartner für das Ortsrecht der Stadt Wilsdruff:
Marvin Michalsky
Adresse:
Nossener Straße  20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-104
Hinweise:
Stadtrat, Katastrophenschutz, Brandverhütungsschauen