Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass Ihnen das Referat Bauaufsicht des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (03501 515-3211 oder 3210) und das Bauamt der Stadtverwaltung (035204 463-312) gern zur Bauberatung zur Verfügung stehen. Dies gilt im Besonderen auch für Fragen der Baugestaltung.
Da sich die Siedlungsstruktur einer Stadt oder eines Ortsteiles oft sehr unterschiedlich darstellt, kommt einer der Umgebung angepassten Baugestaltung besondere Bedeutung zu.
In den dörflich geprägten Ortsteilen wird besonders auf die Ortsbildpflege geachtet.
Zudem gilt im Sanierungsgebiet Stadtkern Wilsdruff die Örtliche Bauvorschrift "Gestaltungssatzung".