Die Abwassergebühr des Abwasserzweckverbandes "Wilde Sau" für in öffentliche Kanäle eingeleitetes und durch ein Klärwerk gereinigtes Abwasser beträgt ab 01.01.2017:
3,49 EUR/ m3.
Für Abwasseranschlüsse wird entsprechend der Zahl der eingebauten Hauptwasserzähler (Wasseruhr) und der Größe des Wasseranschlusses eine monatliche Grundgebühr pro Abrechnungseinheit erhoben. Diese beträgt für einen Wasseranschluss:
a) bis 5 cbm/h Qmax 10,25 EUR pro Monat
b) bis 10 cbm/h Qmax 12,80 EUR pro Monat
c) bis 20 cbm/h Qmax 15,35 EUR pro Monat
d) DN 50 30,00 EUR pro Monat
e) DN 80 61,35 EUR pro Monat.
(Erklärung: cbm/h – Kubikmeter pro Stunde, Qmax – maximaler Durchfluss).
Für dezentrale Abwasseranlagen gemäß § 19 Abs. 1 wird eine jährliche Grundgebühr erhoben:
53,17 EUR/ Jahr.
Die Gebühr für in öffentliche, nicht an ein Klärwerk angeschlossene Kanäle eingeleitetes Abwasser beträgt:
1,66 EUR/ m3.
Die Entsorgungsgebühr für aus abflusslosen Gruben zur Reinigung im Klärwerk angeliefertes Abwasser beträgt gemäß § 45 Abs. 1:
20,34 EUR/ m3.
Die Entsorgungsgebühr für aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben zur Reinigung ins Klärwerk angelieferter Fäkalschlamm beträgt gemäß § 45 Abs. 1:
24,36 EUR/ m3.
Die Anfahrtpauschale für die Entsorgung von dezentralen Anlagen beträgt pro Anfahrt:
37,93 EUR.
Die Gebühren sind in § 46 der Abwassersatzung des AZV "Wilde Sau" festgelegt.