Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten in allen Angelegenheiten des Standesamtes telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.
Für dringende persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte ebenfalls einen Termin unter
035204 463 130 oder standesamt@svwilsdruff.de.
Das Standesamt Wilsdruff bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich des Personenstandswesens an. Dazu gehören die Beurkundung und Beglaubigung von Ereignissen wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen.
Zu Geburten und Sterbefälle, welche im Ausland stattfanden, sind weiterführende Informationen unter dem Stichwort „Nachbeurkundung“ nachzulesen.
Ebenfalls können Namenserklärungen beim Standesamt Wilsdruff abgegeben werden.
Sie können jetzt auch bequem online Urkunden, beglaubigte Abschriften und mehrsprachige Dokumente zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen beantragen. Nutzen Sie dazu einfach unsere Linkliste "Urkunde online beantragen", die Sie direkt zu Amt24 führt. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen im Amtsbezirk Wilsdruff mit seinen Ortsteilen registriert sein müssen.
Zum Standesamtbezirk gehören die Stadt Wilsdruff und die Ortsteile Kesselsdorf, Kleinopitz, Braunsdorf, Oberhermsdorf, Mohorn, Herzogswalde, Grund, Blankenstein, Helbigsdorf, Limbach, Birkenhain, Kaufbach und Grumbach.
Ansprechpartner:
Anja Schlechte / Lara Kühne / Çağla Yalçinkaya
Adresse:
Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-130
E-Mail:
Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet bei der Erhebung personenbezogener Daten über den Umgang mit diesen Daten zu informieren.
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist:
Stadtverwaltung Wilsdruff - Standesamt
Nossener Straße 20
01723 Wilsdruff
Telefon : 035204 463-130 Fax: 035204 463-600
E-Mail: standesamt@svwilsdruff.de
2. Zwecke der Datenverarbeitung
3. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
4. Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person
Sie sind gemäß §§ 9 und 10 Personenstandsgesetz in Abhängigkeit vom Personenstandsfall verpflichtet, die vom Standesamt angeforderten Daten anzugeben. Andernfalls kann die beantragte Amtshandlung nicht vorgenommen werden. Wer nach dem Personenstandsgesetz zur Anzeige eines Personenstandsfalls (Geburt, Sterbefall) oder zu sonstigen Handlungen verpflichtet ist, kann gemäß § 69 Personenstandsgesetz hierzu vom Standesamt durch ein Zwangsgeld angehalten werden.
5. Personenbezogene Daten, die verarbeitet werden (Vorgangsdaten):
Wurden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben (Art. 14 DSGVO):
Information aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls, ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Weitergegeben werden dürfen die Daten der Standesämter nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Die Standesämter sind durch Rechtsvorschriften (insbesondere §§ 57 bis 62 PStV) verpflichtet, personenbezogenen Daten unter bestimmten Voraussetzungen an andere folgende öffentliche Stellen weiterzugeben:
Sonstige Datenübermittlungen:
Im Einzelfall können darüber hinaus unter den Voraussetzungen der §§ 61 ff Personenstandsgesetz personenbezogene Daten an die dort genannten Empfänger weitergeben werden
7. Dauer der Speicherung
Vorgangsdaten (siehe oben „Kategorien personenbezogener Daten“):
Nach erfolgreicher Übertragung einer Registereintragung in die elektronischen Personenstandsregister werden die Vorgangsdaten lokal nach 120 Tagen (vier Monate) gelöscht.
Protokolldaten:
Die Abrufprotokolle der Suchverzeichnisse werden vier Monate aufbewahrt.
Beurkundungsdaten:
Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten.
8. Information zu Betroffenenrechten
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
9. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Institut für Datenschutz und Datensicherheit (IfDDS GmbH)
Dresdner Straße 58a
01156 Dresden
Telefon: +49 531 27579057
E-Mail: wilsdruff@ifdds.eu
Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte wenden:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: +49 351 85471-101
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
Geburt
Das Standesamt Wilsdruff beurkundet alle im Zuständigkeitsbereich (Gebiet der Stadt Wilsdruff und Ortsteile) erfolgten Geburten und Sterbefälle.
Weiterhin berät das Standesamt zu den Themenbereich Namensrecht in Zusammenhang mit der Beurkundung der Geburt bzw. zu namensrechtlichen Erklärungen für einen im Ausland erworbenen Namen.
Vaterschaftsanerkennungen können gebührenpflichtig im Standesamt Wilsdruff aufgenommen werden. Für die gebührenfreie Vaterschaftsanerkennung und gleichzeitige Sorgeerklärung können Sie sich an das Jugendamt Ihres Wohnsitzes wenden.
Für erlittene Fehlgeburten besteht hier die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung nach der Personenstandsverordnung.
Das Standesamt Wilsdruff ist für Neuanmeldungen zur Eheschließung zuständig. Eheschließende müssen ihren Wohnsitz in Wilsdruff und weitere Ortsteile haben. Terminreservierungen sind telefonisch oder per Email ein Jahr im Voraus möglich.
Seit dem 01.10.2017 können Lebenspartnerschaften in diesem Sachgebiet persönlich umgewandelt werden.
Es werden Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt, es werden Namenserklärungen entgegengenommen und sowie Eheschließungen im Ausland bearbeitet. Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen finden Sie online. Beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen einen vereinbarten Termin erfordern.
Eheschließungen können entweder am Haupt- oder Nebenwohnsitz des Partners oder der Partnerin beim Standesamt angemeldet werden.
Um Ihre Eheschließung anzumelden, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Vorsprachetermin im Standesamt Wilsdruff.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
Weitere notwendige Daten ruft das Standesamt Wilsdruff bei den Melde- und Standesämtern in Deutschland ab.
Für Eheschließungen mit Auslandsberührung bitten wir Sie, Ihr Anliegen schriftlich an uns zu übermitteln. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses sowie Ihren Aufenthaltstitel bei. Sie können uns diese Unterlagen entweder per E-Mail oder postalisch zusenden.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen erstellen wir eine Übersicht über die benötigten Dokumente für Ihren Antrag. Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente vollständig beisammen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin im Standesamt Wilsdruff zur Abgabe Ihrer Unterlagen.
Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und einen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbaren, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist.
Die Erklärung zur Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann entweder am Haupt- oder Nebenwohnsitz des Partners oder der Partnerin beim Standesamt abgegeben werden.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Vorsprachetermin im Standesamt Wilsdruff.
Für die Umwandlung sind vorzulegen:
Für standesamtliche Eheschließungen stehen der Trausaal im alten Rathaus am Markt Wilsdruff und das Rittergut Limbach zur Verfügung. Eheschließungen sind mittwochs und freitags sowie an ausgewählten Samstagen möglich.
Bei gewünschten Eheschließungen im Rittergut Limbach hat eine Absprache mit den Organisatoren des Rittergut Limbachs zu erfolgen.
Damit Sie Ihre Eheschließung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin beim Standesamt Wilsdruff ab einem Jahr im Voraus schriftlich per Mail oder Post zu reservieren. Anfragen, welche vor der Vergabefrist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Eheanmeldung erfolgt frühestens 6 Monate vor dem eigentlichen Trautermin. Bis dahin ist der eingetragene Termin eine Reservierung und wird nur durch Ihre schriftliche Absage gelöscht.
Hinweise zum Trausaal (Altes Rathaus am Markt)
Allgemeine Hinweise
Im Trausaal finden 24 Gäste ihren Platz.
Das Streuen von Reis, Konfetti oder andere Dinge ist nicht erlaubt.
Wir bitten Sie ausschließlich Blumen zu streuen.
Hinweis für mobilitätseingeschränkte Personen
Bitte informieren Sie unbedingt vor dem Eheschließungstermin das Standesamt Wilsdruff, wenn Rollstuhlfahrende oder mobilitätseingeschränkte Personen teilnehmen. Für die mobilitätseingeschränkte Person steht ein separater Eingang mit Rampe zur Verfügung. Ein Behinderten-WC ist vorhanden.
Parkmöglichkeiten
Im öffentlichen Verkehrsraum in der Nähe des Standesamtes sind Parkplätze vorhanden.
Als gemeinsamer Ehename kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname der Frau oder des Mannes gewählt werden. Auch eine getrennte Namensführung ist möglich. Eine detaillierte Beratung erfolgt bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung. Das gilt gleichlautend für gleichgeschlechtliche Paare.
Einer von Ihnen ändert seinen Nachnamen? Wir haben Ihnen eine Übersicht mit Behörden und Einrichtungen zusammengestellt, denen die Namensänderung nach der Eheschließung mitgeteilt werden muss.
Checkliste Namensänderung aufrufen
Seit 01.10.2021 gilt das 10. Sächsische Kostenverzeichnis. Die standesamtlichen Gebühren richten sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 75 des Sächsischen Kostenverzeichnisses (SächsKVZ).
Auskunft über die wichtigsten Gebühren rund um Ihre Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses finden Sie hier (siehe +75 Personenstandsrecht, öffentliches Namensrecht).
Im Standesamt gibt es eine Auswahl an Stammbüchern im A4-Format. Diese können im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung käuflich erworben werden. (Stück = 32,50 Euro)
Broschüre "Das Eherecht"
Die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz gibt einen ersten Überblick zu den Themen: Eheliche Lebensgemeinschaft (Kapitel 1), Vorübergehendes oder dauerndes Getrenntleben der Eheleute (Kapitel 2), Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht unter Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs, des Unterhaltsrechts sowie des Rechts des Versorgungsausgleichs (Kapitel 3, 4 und 5) und Gerichtsverfahren bei einer Scheidung (Kapitel 6).
Seit 1. Januar 2023 ist die Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht mehr rechtlich handlungsfähig ist. Informieren Sie sich in der Broschüre "Das Eherecht" (Seite 16 ff.) zum gesetzlichen Ehegattennotvertretungsrecht.
Der Tod eines Menschen, welcher in Wilsdruff oder den dazugehörigen Ortsteilen verstorben ist, muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag persönlich angezeigt werden.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen sind diese zur Anzeige verpflichtet.
Mit der Anzeige kann auch ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden.
Für die Beurkundung benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:
Auf die Vorlage der Geburtsurkunde kann verzichtet werden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Ausländische Urkunden müssen ggf. beglaubigt sowie von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Erbschaftsangelegenheiten
Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbe und etwaige Beschränkungen des Erbrechts. Der Erbschein wird den Erben auf Antrag beim zuständigen Nachlassgericht erteilt. Wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in der Stadt Wilsdruff und weitere Ortsteile hatte ist das
Amtsgericht Dippoldiswalde - Nachlassgericht
Kirchplatz 8 in 01744 Dippoldiswalde
Telefon 03504 62130
zuständig.
In Erbschaftsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Dippoldiswalde.
Für den Fall, dass Sie im Ausland geheiratet haben, ein Kind im Ausland geboren wurde oder ein Angehöriger im Ausland verstorben ist, besteht die Möglichkeit, diese Ereignisse im Rahmen eines gebührenpflichtigen Antragsverfahrens hier in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Dabei wird ein deutsches Register angelegt, aus dem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.
Bitte melden Sie sich per Email oder telefonisch beim Standesamt Wilsdruff.
standesamt@svwilsdruff.de oder 035204 463 130
Die Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person:
Für die Nachbeurkundung gelten folgende Voraussetzungen:
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Monate ab Antragseingang.
Für die Antragstellung melden Sie sich bitte schriftlich oder per Email an das Standesamt Wilsdruff.
Namenserklärungen werden im Standesamt Wilsdruff nur nach vorheriger Terminvereinbarung beurkundet.
Hierfür wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an das Standesamt Wilsdruff.
standesamt@svwilsdruff.de oder 035204 463 130
Nähere Informationen zu den einzelnen Erklärungen erhalten Sie unter den folgenden Abschnitten.
Falls Ihre Namensführung dem deutschen Recht unterliegt und Sie mehrere Vornamen haben, haben Sie die Möglichkeit, die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu zu bestimmen. Es ist jedoch nicht gestattet, die Schreibweise der Vornamen zu ändern oder Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen.
Vornamen, die durch einen Bindestrich verbunden sind, können ebenfalls nicht in ihrer Reihenfolge verändert werden.
Für Ihren Termin zur Vornamensortierung sind folgende Dokumente vorzulegen:
Die Gebühr für die Vornamensortierung beträgt 30,00 Euro. Für eine neue Urkunde oder Bescheinigung werden zusätzlich 15,00 Euro berechnet.
Haben Sie im Ausland geheiratet oder gilt für Ihre Namensführung ausländisches Recht, kann die Möglichkeit Ihrer gewünschten Namenserklärung erst nach Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen beurteilt werden
Im Standesamt Wilsdruff werden nachfolgende Namenserklärungen zur nachträglichen Bestimmung der Namensführung von Ehegatten aufgenommen.
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung keine Erklärung zur Namensführung abgegeben, können Sie durch gemeinsame Erklärung nachträglich einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Die Bestimmung eines Ehenamens ist unwiderruflich.
Die Erklärung wird im Standesamt Wilsdruff nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.
Zu Ihrem Termin sind folgende Dokumente vorzulegen:
Die Gebühr für die Ehenamensbestimmung beträgt ab dem 01.10.2021 35,00 Euro.
Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15,00 Euro.
Hinzufügung eines Begleitnamens zum Ehenamen und Widerruf
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung einen Ehenamen bestimmt, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zurzeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Hinzufügung kann widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann aber nicht mehr möglich.
Die Erklärung wird im Standesamt Wilsdruff nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.
Zu Ihrem Termin sind folgende Dokumente vorzulegen:
Die Gebühr für die Namenserklärung beträgt 35,00 Euro.
Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15,00 Euro.
Wiederannahme eines Namens nach Auflösung einer Ehe
Nach Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod des Ehepartners) können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Familiennamen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Die Wiederannahme ist unwiderruflich.
Die Erklärung wird im Standesamt Wilsdruff nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.
Zu Ihrem Termin sind folgende Dokumente vorzulegen:
Die Gebühr für die Wiederannahme beträgt 35,00 Euro.
Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15,00 Euro.
Ist das Kind im Ausland geboren oder gilt für die Namensführung des Kindes ausländisches Recht, kann die Möglichkeit der gewünschten Namenserklärung erst nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen beurteilt werden.
Bitte wenden Sie sich an die deutschen Vertretungen im Ausland.
Soll der Antrag beim Standesamt Wilsdruff gestellt werden, richten Sie diesen bitte schriftlich per E-Mail oder Post an uns. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa acht Monate nach Eingang des Antrages.
Im Standesamt Wilsdruff werden nachfolgende Namenserklärungen für minderjährige Kinder aufgenommen.
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung einen Ehenamen bestimmt, so ändert sich der Geburtsname Ihres Kindes automatisch, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine gesonderte gebührenpflichtige Erklärung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Für ältere Kinder ist eine Namenserklärung notwendig. In der Regel wird diese im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung besprochen und am Tag der Eheschließung beurkundet. Die Erklärung verändert den Geburtsnamen des Kindes unwiderruflich.
Über die vorzulegenden Unterlagen beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung.
Die Gebühr für die Erklärung beträgt 35,00 Euro.
Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15,00 Euro.
Sind Sie für Ihr Kind allein sorgeberechtigt, können Sie dem Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Elternteils erteilen. Die Namenserteilung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, muss es selbst der Namenserteilung zustimmen. Die Namenserteilung verändert den Geburtsnamen des Kindes unwiderruflich.
Die Namenserteilung wird im Standesamt Wilsdruff nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail oder telefonisch an das Standesamt. Über die vorzulegenden Unterlagen beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Terminvereinbarung.
Die Gebühr für die Namenserteilung beträgt 35,00 Euro.
Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15,00 Euro.
Haben Sie durch Erklärung oder Eheschließung nach der Geburt Ihres Kindes die gemeinsame Sorge erstmalig erworben, so können Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, muss es selbst der Erklärung zustimmen. Die Neubestimmung verändert den Geburtsnamen des Kindes unwiderruflich.
Die Neubestimmung wird im Standesamt Wilsdruff nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen. Bitte wenden Sie sich hierzu telefonisch oder per E-Mail an das Standesamt.
Über die vorzulegenden Unterlagen beraten wir Sie im Zusammenhang mit Terminvereinbarung.
Die Gebühr für die Namenserteilung beträgt 35,00 Euro.
Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15,00 Euro.
Haben Sie geheiratet und Ihr Ehepartner ist nicht Elternteil Ihres Kindes, so können Sie dem Kind Ihren Ehenamen erteilen.
Voraussetzung ist, dass Sie für Ihr Kind sorgeberechtigt sind und das Kind mit Ihnen und Ihrem Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Die Namenserteilung bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, muss es selbst der Einbenennung zustimmen. Die Einbenennung verändert den Geburtsnamen des Kindes unwiderruflich.
Die Einbenennung wird im Standesamt Wilsdruff nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail oder telefonisch an das Standesamt.
Über die vorzulegenden Unterlagen beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Terminvereinbarung.
Die Gebühr für die Einbenennungserklärung beträgt 35,00 Euro.
Eine neue Urkunde oder Bescheinigung dazu kostet 15,00 Euro.
Wird für Ihre Namensführung deutsches Recht maßgebend (zum Beispiel durch Einbürgerung) und entspricht Ihr bisher nach ausländischem Recht geführter Name nicht der deutschen Form, können Sie die Namensführung angleichen.
Über die einzelnen Erklärungsmöglichkeiten und die Gebührenhöhe berät Sie das Standesamt Wilsdruff im Rahmen Ihrer Terminvereinbarung nach Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail oder telefonisch an uns.