Kirchenaustritt

Die Zuständigkeit für den Kirchenaustritt liegt beim Standesamt des Wohnsitzes des Austretenden.

Austrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen werden im Standesamt Wilsdruff entgegen genommen.

Ledige Bürger legen dafür bitte

  • den Personalausweis oder Reisepass  

und, sofern vorhanden,

  • die Taufurkunde

vor.

Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Bürger benötigen zusätzlich

  • die Heiratsurkunde.

Es ist eine Gebühr in Höhe von insgesamt 35,00 Euro zu entrichten.


 

Standesamt Wilsdruff
Ansprechpartner:
Anja Schlechte / Lara Kühne / Çağla Yalçinkaya
Adresse:
Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-130