Was beinhaltet der Begriff Baurecht?

Das Baurecht ist die Summe aller gesetzlichen Regelungsinhalte, welche die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten und der Bauaufsichtsbehörde regeln.

Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens ist das öffentliche Baurecht.

Dazu gehören:

Beim Baurecht differenziert man nach dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht.

  • Das Bauplanungsrecht ist im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung geregelt und beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf.

  • Das Bauordnungsrecht klärt, wann und wie gebaut werden darf, konzentriert sich auf die Ausführung des Vorhabens auf dem Grundstück. Dieses Recht ist in der Sächsischen Bauordnung geregelt.

Als Voraussetzung für die Genehmigung eines Vorhabens ist sowohl die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht als auch mit dem Bauordnungsrecht sowie mit den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich.