Sterbefall

Wird ein Sterbefall angezeigt, sind dem Standesamt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod des Verstorbenen.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Zur Anzeige sind verpflichtet:  

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Mit der Anzeige kann ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Für Anzeigen durch Einrichtungen und Behörden gelten gesonderte Vorschriften.

Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.

Nachträglich benötigte Sterbeurkunden zu Sterbefällen des laufenden Jahres können persönlich während der Öffnungszeiten, per E-Mail oder auf dem Postweg beantragt werden.


 

Standesamt Wilsdruff
Ansprechpartner:
Anja Schlechte / Lara Kühne / Çağla Yalçinkaya
Adresse:
Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-130