Antrag auf Vorbescheid

Bevor ein Grundstück erworben oder bebaut werden soll, gilt es deshalb vom Bauherrn abzuklären, ob das Grundstück überhaupt bebaubar ist. Um keine unliebsamen Überraschungen oder Enttäuschungen zu erleben und zur Vermeidung aufwendiger Planungsarbeiten ist es zweckmäßig, einen Bauvorbescheid bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Referat Bauaufsicht) zu beantragen (Bauvoranfrage).

Über dem Umfang der Prüfung entscheidet der Antragsteller mit seiner Fragestellung. Zu empfehlen ist ein Vorbescheid, der die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie die Erfüllung der Anforderungen nach §§ 4 und 5 der Sächsischen Bauordnung feststellt. Der Vorbescheid gilt 3 Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden.

Untere Bauaufsichtsbehörde

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich 3 Bau und Umwelt
Referat Bauaufsicht 
Weißeritzstr. 7
01744 Dippoldiswalde

Tel.: 03501 515-3211 oder 3210