Errichtung und Umrüstung Straßenbeleuchtung Leipziger Straße in Blankenstein
LEADER-Projekt: Errichtung und Umrüstung Straßenbeleuchtung Leipziger Straße in Blankenstein

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Die vorhandene Beleuchtung an der Leipziger Straße stammt ca. aus dem Jahr 1963. Sie besteht aus 4 Lampen, welche am Energiefreileitungsnetz montiert sind. Da die Freileitung nur in einem begrenzten Bereich vorhanden ist, fehlt an der übrigen Straße die Beleuchtung. Zudem stehen die Masten auf privaten Grundstücken und nicht unmittelbar an der Straße. Damit ist die Ausleuchtung in diesen Bereichen der Straße unzureichend und im übrigen Teil gar nicht vorhanden.

Die alte Beleuchtung an den Energiefreileitungsmasten wird demontiert. Entlang der Leipziger Straße wird im Bankett, und damit innerhalb des Straßengrundstückes, das Elektrokabel verlegt und 15 Straßenbeleuchtungsmasten aufgestellt.

Folgende Ziele werden mit der Maßnahme verfolgt:

  • Herstellung einer durchgängigen Straßenbeleuchtung entlang der Leipziger Straße durch Demontage der vorhandenen veralteten und unzureichenden Beleuchtung und Neubau einer Beleuchtungsanlage entlang der gesamten Leipziger Straße
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für die Fußgänger
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit ÖPNV-Nutzer, insbesondere für die Schulkinder, welche die Bushaltestellen Buswendeplatz Kirchweg oder Lehmanns Berg benutzen
  • Senkung der Energie- und Wartungskosten
  • Personen mit eingeschränktem Sichtkreis bzw. Sehvermögen können nach Errichtung der durchgängigen neuen Beleuchtung unter erhöhten Sicherheitsbedingungen die Leipziger Straße benutzen. Da die Straße keinen Gehweg hat, führt auch das Gesehen werden zu einer Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Die Beleuchtung wird nach neuestem Stand der Technik mit LED-Leuchtmitteln ausgestattet. Der Energieverbrauch gegenüber herkömmlichen Beleuchtungsvarianten sinkt um über 33 %. Mittels Steuereinheiten ist eine Nachtabsenkung möglich, welche zu weiteren Energieeinsparungen beiträgt. Weitere positive Effekte sind der verringerte Wartungsaufwand und verringerte CO2-Emissionen.

Der Förderantrag vom 05.01.2022 wurde am 21.09.2022 bewilligt. Die veranschlagten Kosten von 99.288,24 € wurden in Gänze anerkannt und eine 80%ige Förderung von 79.394,78 € bewilligt. Die Maßnahme ist bis September 2023 abzuschließen.