Im Fokus der deutschen Energiewende steht die Errichtung von Windenergieanlagen an Land. Durch das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes haben sich umfassende Änderungen für die regionalplanerische Steuerung von Flächen zur Nutzung von Windenergie ergeben. Die für die Windenergie benötigten Flächen werden in Sachsen auf der regionalen Planungsebene identifiziert und in einem Teilregionalplan ausgewiesen.
Wir – der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge – wollen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Meißen, im Landkreis Sächsische Schweiz / Osterzgebirge und in der Landeshauptstadt Dresden umfassend informieren.
Melden Sie sich jetzt zu Informationsveranstaltungen des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge an!
Pro Infomarkt stehen 80 Plätze pro Runde zur Verfügung und jeder Abend bietet zwei Runden, sodass insgesamt 160 Personen die Möglichkeit haben, an einer Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahme ist auf eine Runde pro Person begrenzt. Um sicherzustellen, dass Sie dabei sind, bitten wir Sie, sich frühzeitig anzumelden. Für diejenigen, die keinen Platz mehr buchen können, besteht die Möglichkeit, sich in der Online-Veranstaltung am 4. Juni 2026 zu informieren. Wir laden Sie herzlich zu unseren Informationsveranstaltungen ein!
Aktuelle Bekanntmachung
https://rpv-elbtalosterz.de/wp-content/uploads/TRPL_Wind/SaechsABl_2026-17_AAz.pdf
Aktuelle Planentwurfsunterlagen
Mittlerweile hat die Verbandsversammlung des RPV den Entwurf des Teilregionalplans beschlossen und zur öffentlichen Beteiligung freigegeben.Die Einsicht in den Plan und die formelle Beteiligung sind nun im Zeitraum vom 07.05. bis 06.07.2026 möglich. Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link abrufbar:
https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/aktuelles
Newsletter zur Verbandsversammlung
Hiermit möchten wir Sie wie bisher frühzeitig über den aktuellen Verfahrensstand in Bezug auf die Aufstellung des Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung informieren. Wir nehmen dabei auch Bezug auf unseren Infomarkt vom 26.11.2025. Aufbauend darauf soll seitens der Stadt eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen eines Workshops erarbeitet und durch den Stadtrat beschlossen werden.
Nunmehr informierte uns der Planungsverband in seinem aktuellen Newsletter, dass in der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge am 23.03.2026 die Beratung und Beschlussfassung zum Planentwurf zwecks Freigabe für das öffentliche Beteiligungsverfahren behandelt werden soll. Dieses soll dann in der ersten Maihälfte beginnen und bis in den Juli hinein andauern.
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit für jedermann eine Stellungnahme zum Planentwurf einzureichen. D.h. bspw. jede Privatperson als auch jeder Ortschaftsrat, Verein etc. für sich kann, unabhängig von der Stadt Wilsdruff, seine eigene Stellungnahme abgeben.
Unsererseits ist vorgesehen Anfang Juni 2026 den Workshop durchzuführen und die entsprechende Stellungnahme zu erarbeiten. Die vorbereitenden Planungen dazu laufen bereits. Im Anschluss soll in der Stadtratssitzung am 25.06.2026 die erarbeitete Stellungnahme dann durch den Stadtrat beschlossen werden.
Sobald es nähere Informationen bzw. Kartenmaterial gibt, werden wir Ihnen diese umgehend bereitstellen. Wir gehen davon aus, dass die Unterlagen der öffentlichen Verbandsversammlung auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes veröffentlicht werden.
Windenergie in Deutschland, im Freistaat Sachsen und in Wilsdruff
Windenergie spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende in Deutschland, auch im Freistaat Sachsen. Der Ausbau der Windenergie ist Teil der Bemühungen die Klimaziele zu erreichen und den CO²-Ausstoß zu reduzieren.
Die Windenergieversorgung in Sachsen hat in den letzten Jahren zugenommen, jedoch gibt es auch Herausforderungen, wie die Akzeptanz der Bevölkerung, der Schutz von Naturräumen und die Integration von Windkraftanlagen in bestehende Landschaften. Daher wird in Sachsen ein strukturiertes Verfahren zur Planung und Genehmigung von Windkraftprojekten verfolgt, das sowohl die Bedürfnisse der Energieversorgung als auch den Schutz von Umwelt und Natur berücksichtigt.
Ausgangspunkt rund um das Thema Windenergie in Deutschland ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Dieses verpflichtet jedes Bundesland Mindestflächen für Windenergie bereitzustellen.
Für Sachsen gelten:
1,3 % der Landesfläche bis 31.12.2027
2,0 % der Landesfläche bis 31.12.2032
Die Regionalen Planungsverbände müssen Flächen so ausweisen, dass diese Ziele erreicht werden. Ein regionaler Planungsverband ist eine Organisation, die für räumliche Planung und Entwicklung einer bestimmten Region zuständig ist. Er setzt die Raumordnung und Regionalplanung um, die für die nachhaltige Nutzung von Flächen, Infrastruktur und Ressourcen sorgt. Die Stadt Wilsdruff ist Teil des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal Osterzgebirge.
Die Regionalen Planungsverbände sind verantwortlich für:
- Erstellung des Regionalplans
- Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergie
- Anwendung der gesetzlichen Vorgaben
- Durchführung von Umweltprüfung, Beteiligung und Abwägung
Sie sind die Fach- und Abwägungsinstanz, die alle Belange sammelt, gewichtet und in Karten überführt.
Wichtige Effekte bei der Flächenausweisung sollen sein:
- Der Planungsverband muss geeignete Gebiete ausweisen → keine „Nullplanung“ mehr möglich.
- Die Flächen müssen planungsrechtlich gesichert sein (Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung).
- Wenn das Flächenziel nicht erreicht wird, greifen Übergangs- und Ersatzmechanismen (z. B. erleichterte Genehmigungen auch außerhalb ausgewiesener Gebiete).
Weitere wichtige gesetzliche Regelungen auf Bundesebene sind das Raumordnungsgesetz, Umwelt und Naturschutzrecht und das Baugesetzbuch (BauGB). Dieses regelt u.a. die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich (§35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Aber durch Vorranggebiete im Regionalplan können diese Privilegierungen ausgeschlossen werden und dadurch sind Windkraftanlagen (WKA) nur noch in den festgelegten Gebieten zulassen. Durch die Kommune könnte mittels Bauleitplanung zusätzliche Flächen bereitgestellt werden, sofern die Flächen dazu grundsätzlich geeignet wären.
Was ist ein Vorranggebiet?
Im Vorranggebiet Wind ist die Windenergie bevorzugt. Andere Nutzungen dürfen diesem Ziel nicht widersprechen. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie grundsätzlich unzulässig.
Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Wind
Das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Wind ist mehrstufig und umfasst eine enge Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden, den betroffenen Kommunen und der Bevölkerung. Der Prozess soll sicherstellen, dass alle relevanten Interessen und Kriterien berücksichtigt werden, um einen ausgewogenen und gerechten Plan zu entwickeln.
Den aktuellen Stand und weitere Informationen rund um den Regionalen Planungsverband und des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Wind finden Sie unter
https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind