Die Stadt Wilsdruff hat mit der Einführung ihrer Wilsdruff-App am 30. Januar 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung moderner Verwaltungskommunikation unternommen. Innerhalb nur eines Jahres hat sich die App zu einem wichtigen Kommunikationsinstrument zwischen Stadtverwaltung und Bürgern entwickelt.
Bereits knapp 500 Bürgerinnen und Bürger haben sich als Nutzer registriert und profitieren von den vielfältigen Informationsangeboten. Täglich werden neue Beiträge veröffentlicht, die die Einwohnerinnen und Einwohner umfassend und zeitnah informieren. Veranstaltungshinweise, Verkehrsmeldungen und wichtige Bekanntmachungen werden so übersichtlich und zeitnah bereitgestellt. Die Nutzer können sich mittels E-Mail oder Push-Nachrichten über neue Beiträge informieren lassen und erhalten so genau die Informationen, die sie für relevant erachten. Die Resonanz zeigt, dass die App gut angenommen wird. Über 31.000 solcher Benachrichtigungen wurden abgerufen, was die hohe Akzeptanz der digitalen Plattform unterstreicht. Eine besonders bürgerfreundliche Funktion ist der integrierte Hinweismelder, der den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, direkt und unkompliziert Anliegen an die Stadtverwaltung zu übermitteln. Seit der Einführung geht im Schnitt pro Woche eine Meldung ein, von denen bereits ein Großteil erfolgreich bearbeitet werden konnte. Die Möglichkeit, Hinweise mit GPS-Standort und Fotos zu dokumentieren, macht das Meldesystem präzise und effektiv.
Die Rückmeldungen der Bürger sind durchweg positiv, was sich in rund 1.000 Likes widerspiegelt.
Die Stadtverwaltung plant, das Angebot kontinuierlich zu erweitern und weitere Funktionen zu integrieren. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung weiter zu stärken und digitale Serviceangebote zu optimieren. So sollen zeitnah Gewerbetreibende eine Möglichkeit erhalten, Aktionen oder Angebote zu veröffentlichen. Ebenfalls soll es eine Plattform für Stellenausschreibungen geben. Hierzu befindet sich die Stadtverwaltung im engen Austausch mit dem Businessnetzwerk und weiteren Gewerbetreibenden.
Die Wilsdruff-App steht allen Interessierten kostenlos in den gängigen App-Stores zum Download zur Verfügung. Sie symbolisiert den Willen der Stadt, moderne Technologien für eine transparente und bürgernahe Verwaltung zu nutzen. Beigeordneter Carsten Hahn betont: „Unsere Wilsdruff-App ist mehr als ein digitales Werkzeug – sie ist Ausdruck unserer Idee einer modernen Kommunikationskultur.“
Weitere Informationen und Download unter: wilsdruff.munipolis.de/registrierung
Die Haushaltssatzung der Stadt Wilsdruff ist rechtmäßig
Der Stadtrat Wilsdruff hat während seiner öffentlichen Stadtratssitzung am 12.12.2024 die Haushaltssatzung 2025/2026 mit Anlagen für die Stadt Wilsdruff sowie dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Wilsdruff einstimmig beschlossen. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Die Grundsteuerhebesätze haben sich, aufgrund des Beschlusses zur aufkommensneutralen Grundsteuerreform, im Vergleich zum Vorjahr verändert. Der Grundsteuerhebesatz B wurde von 450 v.H. auf 350 v.H. gesenkt. Der Gewerbesteuerhebe-satz bleibt unverändert zum Vorjahr.
Mit Schreiben vom 21.01.2025 erhielt die Stadt Wilsdruff den Bescheid durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, in dem die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Stadtrates zur Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 bestätigt wird. Damit kann die Haushaltssatzung 2025/2026 entsprechend der Bekanntmachungssatzung der Stadt Wilsdruff im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht werden.
Die Belastung der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation ist für die Stadt Wilsdruff ebenfalls spürbar. Die Deckung der inflationsbedingten Kostensteigerungen, die Tariferhöhungen sowie das Volumen der Instandhaltungsmaßnahmen stellten die Stadt Wilsdruff vor eine große Herausforderung bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes.
Ein ausgeglichener Haushalt sowie die Planung von Investitionen zeigte sich zunächst als unmöglich, da ein Finanzierungskonflikt zwischen den laufenden Verwaltungstätigkeiten und der Investitionstätigkeit bestand. Mit der Erschließung und Vermarktung der Hühndorfer Höhe ergab sich jedoch die Möglichkeit, diesen Konflikt zu bewältigen. Für die Stadt Wilsdruff ist dies somit das wichtigste und größte Projekt, da nur mit dieser Umsetzung eine Finanzierung des Doppelhaushaltes sichergestellt werden konnte.
Bürgermeister Ralf Rother: „Wir haben jeden Euro dreimal umgedreht und konnten unseren Haushalt nur durch eine vorausschauende Flächenentwicklung ausgleichen.“ Die grundhafte Sanierung der ersten beiden Abschnitte des Zschoner Ring in Kesselsdorf, die Fertigstellung der Sportanlage Wilsdruff, das neue Löschfahrzeug für Kesselsdorf sowie die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in Grumbach stellen die größten Investitionsmaßnahmen dar.
Wilsdruff, 22.01.2025
Die Bautätigkeit ist auf einen Tiefstand gesunken – Nachfrage deutlich größer als Angebot
Im Jahr 2024 wurden in Wilsdruff lediglich 48 Bauanträge bearbeitet, wobei ein Anstieg der Anträge von Gewerbetreibenden gegenüber denen privater Bauherrn seit dem letzten Jahr zu verzeichnen ist. Sichtbar ist seit 2020 insgesamt ein stetiger Rückgang der Anzahl der Bauanträge. Gegenüber dem Jahr 2023 wurden 19 Bauanträge weniger gestellt. Bezüglich der Standorte der Bauvorhaben hat sich auch in 2024 der Trend der letzten Jahre fortgesetzt, wenn auch prozentual anteilig weniger. Die Mehrheit von 54 % der Bauanträge konzentriert sich weiterhin auf Baulücken, dies auch mangels entwickelter Flächen in Plangebieten. Die Baulücken verteilen sich dabei über das gesamte Stadtgebiet Wilsdruff, von den Ortsteilen bis in die Kernstadt. Ebenso werden Lücken im Geltungsbereich der Bebauungspläne für den Gewerbebereich geschlossen. Bürgermeister Ralf Rother: „Speziell durch Großansiedlungen in Dresden und im Umland wird die Nachfrage nach Baugrundstücken steigen. Aktuell geht die Entwicklung an uns vorbei. Wir müssen wieder dazu kommen, unsere Chancen sinnvoll zu nutzen.“ Die Erlebnisregion Dresden rechnet mit einem Bedarf von 10.000 Wohneinheiten in den nächsten Jahren. Hier ist es wichtig, neben Baulücken, auch Baugrundstücke in Bebauungsplangebieten anbieten zu können. Wir brauchen neue Angebote für attraktive Wohnungsbauflächen durch bedarfsgerechte Bauleitplanungen insbesondere in unseren infrastrukturstarken Ortsteilen.
Bürgermeister Ralf Rother stellt fest: „Hier sind wir gemeinsam mit dem Stadtrat gefordert.“
Wilsdruff, 15.01.2025
Ralf Rother
Bürgermeister
Anlage:
Jahre |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bauanträge + Genehmigungsfrei-stellungen gesamt |
133 |
96 |
144 |
109 |
121 |
|
114 |
91 |
67 |
48 |
davon Anträge in Baulücken oder Außenbereich |
keine Daten vorh. |
keine Daten vorh. |
100 (69,4 %) |
65 (59,6 %) |
70 (57,9 %) |
|
81 (71,0 %) |
67 (73,6 %) |
43 (64,2 %) |
26 (54,2 %) |
davon Anträge im Geltungsbereich einer Satzung (neue Baugebiete) |
keine Daten vorh. |
keine Daten vorh. |
44 (30,6 %) |
44 (40,4 %) |
51 (42,1 %) |
|
33 (29,0 %) |
24 (26,4 %) |
24 (35,8 %) |
22 (45,8 %) |
Bürgermeister Ralf Rother widerspricht dem Beschluss von AFD und Freie Wähler (Wir Wilsdruffer), um Wasserversorgung für Wilsdruff sicherzustellen
Um die Wasserversorgung der Stadt Wilsdruff weiter sicherzustellen, hat Bürgermeister Ralf Rother dem mit den Stimmen der AFD und Freien Wähler (Wir Wilsdruffer) beschlossenen Antrag vom 12. Dezember 2024 widersprochen.
Der Antrag hatte das Ziel den Beschluss zum Beitritt in den Trinkwasserzweckverband Weißeritzgruppe vom 13. Juni 2024 aufzuheben und die Trinkwasserversorgung weiter durch den Eigenbetrieb Trinkwasserversorgung „Braunsdorfer Höhe“ erfolgen zu lassen.
Dieser Beschluss würde bedeuten, dass die rechtliche Sicherstellung der Wasserversorgung ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr gewährleistet wäre.
Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat bislang alle Beschlüsse zum Beitritt einstimmig beschlossen. Zudem wurde eine Absichtserklärung am 17. Mai 2024 mit dem Zweckverband Weißeritzgruppe unterzeichnet. Die 2. Änderungssatzung zur Verbandsatzung des Trinkwasserzweckverbandes Weißeritzgruppe wurde durch den Zweckverband beschlossen,
diese Änderungssatzung wurde von der Kommunalaufsicht geprüft und mit Bescheid vom 17. Oktober 2024 genehmigt und im sächsischen Amtsblatt vom 5. Dezember 2024 veröffentlicht.
Damit ist der Beitritt rechtswirksam und eine Rückabwicklung ausgeschlossen.
Die Verwaltung hat alle Beschlüsse des Stadtrates auftragsgemäß vollzogen und alle organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung getroffen, um auch ab dem 1. Januar 2025 eine zuverlässige Wasserversorgung sicherzustellen.
Schaden von der Stadt sowie den Einwohnerinnen und Einwohnern abwenden
Nach sorgfältiger Prüfung ist dieser Beschluss nicht nur rechtswidrig, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger nachteilig.
Finanzielle Nachteile:
Personelle Nachteile:
Vertragliche Verpflichtungen:
Wirtschaftlichkeitsgebot:
Bürgermeister Ralf Rother fordert daher den Stadtrat auf, seine Entscheidung zu überdenken und den Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 37/2024 im Lichte dieser Bedenken erneut zu prüfen. Ein Festhalten an dieser Entscheidung hat nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern würde auch langfristige Nachteile für unsere Einwohnerinnen und Einwohner bedeuten.
Als Folge des Widerspruchs findet am 7. Januar 2025, 19:00 Uhr eine Stadtratssitzung im Kleinbahnhof statt, in welcher der Beschluss (78/2024) vom 12. Dezember 2024 erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird. Dem Stadtrat ist die Begründung des Widerspruchs zugegangen.
Wilsdruff, 19.12.2024
Die Bescheide wurden ab 6. Januar 2025 von der Stadtverwaltung versandt. Damit endete zum 31. Dezember 2024 das bisher geltende Grundsteuerrecht per Gesetz. Die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 wird gemäß den getroffenen Festlegungen des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages mit dem Grundsteuerbescheid durch die Stadtverwaltung Wilsdruff erhoben.
Für Grundstückseigentümer ist folgendes zu beachten bzw. zu prüfen:
Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie land- u. forstwirtschaftlichen Flächen erhalten zum 01.01.2025 einen neuen Grundsteuerbescheid, der auf Basis der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 erlassen wird.
Haben Sie keinen Bescheid erhalten, bitte prüfen Sie:
1. Januar 2022 abgegeben, dann holen Sie das bitte umgehend bzw. fragen Sie beim Finanzamt nach;
Sind Sie nicht mehr steuerpflichtig, dann beachten Sie bitte:
Haben Sie einen Bescheid erhalten, dann ist folgendes zu beachten:
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass Einwände, Nachfragen zu Festlegungen in der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuerwert) und der Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 (Grundsteuermessbetrag) an das zuständige Finanzamt Pirna zu richten sind.
Am Samstag, den 17. August 2024 wurde auf dem Marktplatz in Wilsdruff, wird das neue Großtanklöschfahrzeug an die Ortsfeuerwehr Wilsdruff durch Bürgermeister Ralf Rother im Beisein von Landrat Michael Geisler sowie Kreisbrandmeister Björn Rosenkranz übergeben. Die Übergabe erfolgte im Rahmen des Stadtfestes und dem damit verbundenen Jubiläum „160 Jahre Feuerwehr Wilsdruff“.
Das neue Fahrzeug vom Hersteller Tatra Typ 815 -7/II ist die neueste Weiterentwicklung der 815er Baureihe, welche bereits seit 1983 in den Tatra-Werken Kopřivnice (dt. Nesselsdorf) gebaut wird. Das Fahrzeug wurde nach Sonderwunsch mit einem knapp 400-PS-starken Dieselmotor des US-Herstellers Cummins ausgestattet. Dieser beschleunigt das knapp 26 Tonnen schwere Fahrzeug auf ebenem Untergrund auf circa 100 km/h und befördert das Fahrzeug dank drei angetriebenen Achsen, Differenzialsperren und Reifendruckregelanlage auch durch unwegsamstes Gelände.
Der feuerwehrtechnische Aufbau wurde durch die Firma THT Polička, s.r.o. in Polička (dt. Politschka) hergestellt. Dabei wurde ein 8.500 Liter großer Wassertank verbaut genauso wie ein 500 Liter fassender Tank für Schaummittel. Zur Brandbekämpfung wurde auf dem Dach des Fahrzeuges ein Wasserwerfer (Dachmonitor) verbaut, über welchen bis zu 3000 Liter Wasser pro Minute bei Wurfweiten von bis zu 75 Metern abgegeben werden können. Darüber hinaus wurde das Fahrzeug mit einem elektronischen Wasserwerfer an der Front des Fahrzeuges (Frontmonitor) ausgestattet, welcher die Brandbekämpfung ähnlich eines Flugfeldlöschfahrzeuges aus der Kabine des Fahrzeuges heraus ermöglicht. Darüber hinaus wurde das Fahrzeug mit einer Seilwinde mit 7 Tonnen Zugkraft ausgestattet, welche auch bei Unfällen Technische Hilfeleistung ermöglicht.
Die Gesamtkosten der Beschaffung des Fahrzeuges inklusive der Beladung beliefen sich auf über 630.000 €. Über 350.000 € Eigenmittel waren im Haushalt der Stadt Wilsdruff eine erhebliche Investition. Die Finanzierung konnte dank des Zuwendungsbescheids des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus Mitteln des Freistaats Sachsen in Höhe von 277.200 € sichergestellt werden.
„Das neue Fahrzeug ist ein unverzichtbarer Bestandteil in der Gefahrenabwehr der Stadt Wilsdruff“, sagte Bürgermeister Ralf Rother. Das Fahrzeug ist in der kurzen Zeit seit der In-Dienst-Stellung bei der Leitstelle Dresden, Ende Juni, bereits mehr als 10-mal zum Einsatz gekommen. Erst kürzlich, am 11. August 2024, konnte dank der Geländegängigkeit des Fahrzeuges die unkontrollierbare Ausbreitung eines Vegetationsbrandes in Grumbach am Kalkofen im letzten Moment verhindert werden.
Das bisher in der Ortswehr Wilsdruff stationierte Tanklöschfahrzeug vom Typ Daimler-Benz Baujahr 2011 wurde jedoch nicht verkauft, sondern in die Ortswehr nach Blankenstein umgesetzt. Wo es ein noch älteres Löschfahrzeug ersetzt.
In der Stadt Wilsdruff wurden in den vergangenen Jahren viele neue Fahrzeuge beschafft, allein 10 neue Fahrzeuge in den letzten 6 Jahren. Das Durchschnittsalter des inzwischen 23 Fahrzeuge umfassenden Fuhrparks beträgt dadurch nur noch 10 Jahre. Eine Ersatzbeschaffung für das älteste Löschfahrzeug von 1995, der Ortswehr Kesselsdorf, ist bereits in Arbeit.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.
Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden.
Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Informationen dazu kann Ihnen auch das Bürgerbüro der Stadt Wilsdruff geben.
Wilsdruff wurde offiziell zum Gewinner des bundesweiten Wettbewerbs „Vorlesestadt 2023“ ernannt. Als Anerkennung für die herausragenden Leistungen erhielt die Stadt von der Stiftung Lesen eine Plakette, die an einem prominenten Ort präsentiert werden kann. Die Plakette symbolisiert den Erfolg, als auch die Vorbildfunktion in der Leseförderung.
Die Wahl des Ortes fiel leicht: die Bibliothek Wilsdruff am gemeinsamen Standort mit der Grundschule und dem Hort Wilsdruff.
Wilsdruff ist Vorlesestadt: Alle Wilsdruffer Kindertagesstätten und Schulen nehmen jedes Jahr am Bundesweiten Vorlesetag teil und engagieren sich ganzjährig auch vielfältig beim Lesen & Vorlesen.
Durch die Wilsdruffer Bibliothek wurden 2022 in und außerhalb ihrer Räumlichkeiten ca. 70 und 2023 ca. 60 Veranstaltungen durchgeführt, darunter Lesungen, Bibliothekseinführungen für alle Kindertagesstätten/Vorschulgruppen, Zusammenstellung von Bücherkisten und die Grundschulen Wilsdruff und Mohorn werden bei Vorlesewettbewerben oder beim Lesenächten in der Bibliothek unterstützt. Bereits bestehende Aktivitäten und Projekte sind auch die durch die ansässige „Bücherstube“ organisierten Autorenlesungen sowie die Projekte Wilsdruffer Leseherbst und Wilsdruffer Nachtgeflüster. Als Auftakt zur Umsetzung des Projektes „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ beteiligte sich diese Projektgruppe mit vielen Lesungen auch kurzfristig am Bundesweiten Vorlesetag 2023:
Das Projekt „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ geht weiter:
Über die Sommermonate laden 5 Bücherkisten als Vorboten der Bücherschränke an folgenden Sitzgelegenheiten in Wilsdruff dazu ein, zu schmökern und zu stöbern:
- Marktgasse: Friseur am Markt
- Markt: Kebap Haus Aydin und Café Adler
- Schlossallee: Katharinenhof® am Schloss
- An der Schule: K&S Seniorenresidenz
dort jeweils mit Sitzgelegenheiten im Eingangs- bzw. Außenbereich
Die Aufträge für die beiden Bücherschränke am Schlosspark und Neumarkt als auch die Umfeldgestaltung konnten nach einem längeren Abstimmungsprozess Anfang Juni erteilt werden. Die Fertigstellung erfolgt bis zum Ende der Sommerferien 2024.
Die Projektgruppe unter der Federführung der Zentrumsmanagerin Franziska Haase (ZIZ) plant nun das Eröffnungsfest und sammelt Ideen für weitere Aktionen „Wilsdruff liest“, z. B. Lesungen/Veranstaltungen, Kooperationen und natürlich möchte die Projektgruppe auch wieder den Bundesweiten Vorlesetag unterstützen, der dieses Jahr am 15. November stattfindet.
Bürgermeister Ralf Rother: „Der Titel Vorlesestadt 2023 ist eine wunderbare Auszeichnung und ein großes Dankeschön an alle, die sich zum Thema Lesen in Wilsdruff so vielfältig engagieren.“
Stadt Wilsdruff und Energieversorger unterzeichnen Strom-Konzessionsvertrag.
Die SachsenEnergie bleibt mit ihrer Tochter SachsenNetze bis Ende 2045 Netzbetreiber des Stromnetzes der Stadt Wilsdruff. Dazu unterschrieben am 3. Juni 2024 Bürgermeister Ralf Rother und SachsenEnergie-Vorstand Dr. Axel Cunow den sogenannten Strom-Konzessionsvertrag. Mit dem Vertrag erhält der Energieversorger das exklusive Recht, die öffentlichen Verkehrswege der Stadt für die Stromversorgung der Wilsdruffer zu nutzen und damit in die langfristige Versorgungssicherheit der Stadt zu investieren. Der bestehende Vertrag läuft am 31. Dezember 2025 aus. Der unterzeichnete Vertrag schließt am 1. Januar 2026 direkt an und endet nach 20 Jahren am 31. Dezember 2045.
Bürgermeister Ralf Rother: „Wir freuen uns, dass sich die SachsenEnergie beim öffentlichen Wettbewerb beteiligt hat und wir die langjährige Partnerschaft fortsetzen können. Eine stabile Stromversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.“
Auch für SachsenEnergie-Vorstand Dr. Axel Cunow ist die Fortführung der Konzession ein Grund zur Freude und ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Stadt Wilsdruff: „Wir danken der Stadt Wilsdruff für das erneute Vertrauen in uns. Wir haben damit weiterhin eine entscheidende Geschäftsgrundlage, um langfristig in das Stromnetz zu investieren und es zukunftsfähig zu machen. Das Stromnetz ist das Rückgrat der Energiewende und muss leistungsfähig sein, um mehr Strom abzugeben und gleichzeitig aus dezentralen erneuerbaren Energiequellen aufzunehmen. Im Sinne der Daseinsvorsorge ist der Konzessionsvertrag letztlich auch die zentrale Grundlage zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen.“
Im Zuge der Breitbanderschließung baut SachsenEnergie derzeit mit ihren Tochtergesellschaften in vielen Ortsteilen des Gemeindegebiets das Stromnetz aus und passt es den zukünftigen Anforderungen an.
Das Wilsdruffer Stromnetz ist gut 206 Kilometer lang. Der jährliche Gesamtstrombedarf der Stadt und seinen vierzehn Ortsteilen, seiner Einwohner und ortsansässigen Unternehmen beträgt rund 67 Gigawattstunden. Der Strom-Konzessionsvertrag erlaubt es dem Netzbetreiber SachsenNetze, die öffentlichen Straßen und Wege in Wilsdruff zu nutzen, um Stromleitungen zu verlegen, zu warten und zu betreiben und damit die Infrastruktur zur Stromversorgung für die Einwohner sicherzustellen.
Medienkontakt SachsenEnergie
Nora Weinhold
Presse- und Mediensprecherin SachsenEnergie
„Europa fängt in der Gemeinde an“ ist ein europäisches Netzwerk aus Lokalpolitikern, die EU-Themen in einer nie dagewesenen Partnerschaft zwischen europäischer und lokaler Regierungsebene vermitteln.
Das Projekt wird es Lokalpolitikern ermöglichen, EU-weit zusammenzuarbeiten und Informationen zu EU-bezogenen Themen, die ihre Bürger auf lokaler Ebene betreffen, zu verbreiten. Es wird auch dazu beitragen, den Kontakt zu den Bürgern zu stärken und Debatten über diese Themen und die Zukunft Europas zu fördern. So soll letztendlich ein europäisch geprägter öffentlicher Raum geschaffen werden.
Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten des Ausschusses der Regionen implementiert.
Beigeordneter Carsten Hahn wird Wilsdruff als Mitglied in diesem Netzwerk vertreten und als Ansprechpartner für EU-Themen zur Verfügung stehen.
Europa fängt in der Gemeinde an - Europäische Union
Nachfrage deutlich größer als Angebot
Im Jahr 2023 wurden in Wilsdruff 67 Bauanträge bearbeitet. Die Anzahl der Bauanträge geht seit 2020 stetig zurück. Gegenüber dem Jahr 2022 sind 24 weniger Bauanträge gestellt worden. Bezüglich der Standorte der Bauvorhaben hat sich in 2023 der Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Die deutliche Mehrheit von 64,2 % der Bauanträge konzentriert sich weiterhin auf Baulücken. Dies ist aktuell vor allem dem fehlenden Baulandangebot in Satzungsgebieten geschuldet. Die Stadt Wilsdruff stellt seit einigen Jahren kaum Bauflächen zur Verfügung.
Die Baulücken verteilen sich dabei über das gesamte Stadtgebiet Wilsdruff, von den Ortsteilen bis in die Kernstadt.
Bürgermeister Ralf Rother: „Wir sind dankbar, dass es private Eigentümer gibt, die Bauland zur Verfügung stellen. Ohne diese könnten wir unserer kommunalen Aufgabe der Baulandbereitstellung nicht nachkommen.“
Die Nachfrage an Bauflächen in Wilsdruff ist weiterhin hoch. Auch der Bedarf an Mietwohnungen ist ungebrochen. Dieses Problem lässt sich nur durch Geschosswohnungsbau lösen. Es ist ein bundesweites Thema, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, da durch steigende Anforderungen, Normen und Baustandards die Kosten ständig steigen, zusätzlich angeschoben durch steigende Zinsen und Materialpreise.
Neue Angebote für Wohnungsbauflächen gibt es aktuell lediglich seit 2023 mit der Entwicklungssatzung „Oberstraße“ in Kaufbach (Bekanntmachung 09.02.2023). Weitere Angebote für Wohnungs- oder Gewerbebauflächen sind mit der Ergänzungssatzung „Oberhermsdorf – Hauptstraße“ und dem Bebauungsplan Nr. 31 Gewerbegebiet „Hühndorfer Straße“ im Verfahren.
Wilsdruff, 4. Januar 2024
Statistik Bauanträge Wilsdruff 2016-2023
Jahre |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
Bauanträge + Genehmigungsfreistellungen gesamt |
133 |
96 |
144 |
109 |
121 |
|
114 |
91 |
67 |
davon Anträge in Baulücken oder Außenbereich |
Keine Daten vorh. |
Keine Daten vorh. |
100 (69,4 %) |
65 (59,6 %) |
70 (57,9 %) |
|
81 (71,0 %) |
67 (73,6 %) |
43 (64,2 %) |
davon Anträge im Geltungsbereich einer Satzung (neue Baugebiete) |
Keine Daten vorh. |
Keine Daten vorh. |
44 (30,6 %) |
44 (40,4 %) |
51 (42,1 %) |
|
33 (29,0 %) |
24 (26,4 %) |
24 (35,8 %) |
Wilsdruff ist Mitglied in der Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm) Artikel
Bürgermeister Ralf Rother, die stellvertretende Geschäftsführerin des Landespräventionsrates, Anja Herold-Beckmann sowie der Leiter des Polizeireviers Freital, Polizeirat Martin Gebhardt, unterzeichneten unter Anwesenheit des Sächsischen Staatsministers des Innern, Armin Schuster am 3. August 2023 die Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Landespräventionsstrategie und besiegeln damit den Beitritt zur Allianz Sichere Sächsische Kommunen. Der Stadtrat hatte hierzu am 27. April den Beschluss gefasst.
Ziele dieser Kooperationsvereinbarung sind: negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken, die Sicherheitslage verbessern, das soziale Klima positiv beeinflussen sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen.
Als erster Schritt soll eine umfassende Sicherheitsanalyse erfassen, was die Menschen in allen Ortsteilen bewegt und in welchen Bereichen das Thema Sicherheit eine Rolle spielt. Anhand Erfahrungen anderer Kommunen der Allianz und mit Unterstützung des Landespräventionsrates sowie der Polizei sollen in Zusammenarbeit mit Vereinen und Gesellschaft geeignete und angemessene Maßnahmen zu einer Erhöhung der Sicherheit geschaffen werden. Durch zielgerichtete Präventionsarbeit soll das Sicherheitsgefühl und damit auch die Lebensqualität erhöht werden.
Die Folgen der anhaltenden Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren haben am sächsischen Baumbestand ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population von Schädlingen. Beides trägt auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu einer Schwächung der Bäume bei. Abgestorbene und geschädigte Bäume können daher eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. Gerade in den Sturmperioden steigt das Risiko deutlich, dass Bäume oder Baumbestandteile herabstürzen und Schäden verursachen. Die Pflicht zur Verkehrssicherung der Bäume liegt dabei beim Eigentümer des Grundstücks, auf dem der jeweilige Baum steht. Es ist daher wichtig, dass Eigentümer von an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen grenzenden Flurstücken sowie generell entlang aller öffentlichen Verkehrswege dieser Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Sturm- und Trockenschäden, beziehungsweise Bäume mit Schädlingsbefall, müssen beseitigt werden, um Verkehrsschäden zu vermeiden. Denn nur so kann verhindert werden, dass Eigentümer sonst bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haften müssen. Bei der Beseitigung von Schäden gilt es, das Bundesnaturschutzgesetz sowie die regional geltenden Gehölz- beziehungsweise Baumschutzsatzungen zu beachten.
Hinweis zum Fällungszeitraum
Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar gefällt werden. Innerhalb der Vegetationszeit (vom 1. März bis 30. September) ist das Fällen von Gehölzen verboten. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Das Antragsformular und alle erforderlichen Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite www.landratsamt-pirna.de.
Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Herr Rarisch (Tel. 035204 463-319), wenden.