Das Thema ist unappetitlich und sorgt für Ärger - die vielen Hundehaufen auf den Straßen, Wegen und Wiesen in Wilsdruff und allen Ortsteilen. Das Ordnungsamt möchte an die Vernunft der Hundehalter appellieren. Bitte nutzen Sie die Hundekotbeutel und werfen diese auch in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Missetäter können gern auch gemeldet werden. Wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Wilsdruff (Tel.: 0172 3693900, E-Mail: ordnungsamt@svwilsdruff.de), wenn Sie nachweislich sagen können, welcher Hundehalter sich nicht an die Verordnung hält. Bei Zuwiderhandlungen kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 100,00 Euro geahndet werden.
Ihr Ordnungsamt
Immer wieder fühlen sich Anwohner durch Lärm in den Abend- und Nachtstunden, verursacht durch nicht genehmigte Feuerwerke, die bei privaten Veranstaltungen oder auch einfach ohne Anlass gezündet werden, in ihrer Nachtruhe gestört.
Nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen Feuerwerke von Privatpersonen nur zu Silvester abgebrannt werden, ansonsten wird für jedes Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde benötigt. Ausnahmen werden nur aus ganz besonderem Anlass, wie Hochzeit, hoher runder Geburtstag oder großes Firmenjubiläum, zugelassen.
Wer ohne entsprechende Erlaubnis ein Feuerwerk zündet, handelt ordnungswidrig. Sofern der Verursacher ermittelt werden kann, wird die Ordnungswidrigkeit mit der Verhängung eines Bußgeldes bis zu 10.000 Euro geahndet.
Jedes genehmigte Feuerwerk wird in den Informationskästen des betroffenen Ortsteils von Wilsdruff öffentlich bekannt gemacht, aber auch beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung kann über abgebrannte Feuerwerke nachgefragt werden.
Die Sauberkeit unserer Stadt ist uns ein großes Anliegen. Leider sind immer wieder wilde Müllablagerungen in unserer Gemarkung anzutreffen. Dies ist umso unverständlicher, da die Entsorgung zu Lasten aller Gebührenzahler geht. Wer seinen Abfall unerlaubt im Wald, in der freien Landschaft, auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10,00 bis 25.000,00 Euro geahndet werden kann. Die illegale Entsorgung von Müll und Abfällen aller Art ist umweltschädlich. Abfälle verunstalten nicht nur die Landschaft, sondern belasten die Natur und stellen auch Gefahren für Menschen und Tiere dar. Ein derartig umweltfeindliches und gegenüber der Allgemeinheit rücksichtsloses Verhalten ist keinesfalls zu entschuldigen.
Bürger, die einen Umweltsünder bei der illegalen Entsorgung von Müll und Abfällen beobachten, sollten sich nicht scheuen, diesen beim Ordnungsamt zu melden.
… Ihr Leben oder das anderer.
Ihre Hausnummer kennzeichnet Ihr Haus und dient gleichzeitig zur Orientierung, insbesondere ist das für Rettungsfahrzeuge wichtig.
Ihre Hausnummer muss daher von der Straße aus, zu der Ihr Haus nummeriert ist, gut lesbar sein und in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.