Windkraftenergie
Verfahren zur Windkraftenergie in Wilsdruff

Windenergie in Deutschland, im Freistaat Sachsen und in Wilsdruff

Windenergie spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende in Deutschland, auch im Freistaat Sachsen. Der Ausbau der Windenergie ist Teil der Bemühungen die Klimaziele zu erreichen und den CO²-Ausstoß zu reduzieren.

Die Windenergieversorgung in Sachsen hat in den letzten Jahren zugenommen, jedoch gibt es auch Herausforderungen, wie die Akzeptanz der Bevölkerung, der Schutz von Naturräumen und die Integration von Windkraftanlagen in bestehende Landschaften. Daher wird in Sachsen ein strukturiertes Verfahren zur Planung und Genehmigung von Windkraftprojekten verfolgt, das sowohl die Bedürfnisse der Energieversorgung als auch den Schutz von Umwelt und Natur berücksichtigt.

Ausgangspunkt rund um das Thema Windenergie in Deutschland ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Dieses verpflichtet jedes Bundesland Mindestflächen für Windenergie bereitzustellen.

Für Sachsen gelten:

1,3 % der Landesfläche bis 31.12.2027

2,0 % der Landesfläche bis 31.12.2032

Die Regionalen Planungsverbände müssen Flächen so ausweisen, dass diese Ziele erreicht werden. Ein regionaler Planungsverband ist eine Organisation, die für räumliche Planung und Entwicklung einer bestimmten Region zuständig ist. Er setzt die Raumordnung und Regionalplanung um, die für die nachhaltige Nutzung von Flächen, Infrastruktur und Ressourcen sorgt. Die Stadt Wilsdruff ist Teil des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal Osterzgebirge.

Die Regionalen Planungsverbände sind verantwortlich für:

-       Erstellung des Regionalplans

-       Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergie

-       Anwendung der gesetzlichen Vorgaben

-       Durchführung von Umweltprüfung, Beteiligung und Abwägung

Sie sind die Fach- und Abwägungsinstanz, die alle Belange sammelt, gewichtet und in Karten überführt.

Wichtige Effekte bei der Flächenausweisung sollen sein:

-       Der Planungsverband muss geeignete Gebiete ausweisen → keine „Nullplanung“ mehr möglich.

-       Die Flächen müssen planungsrechtlich gesichert sein (Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung).

-       Wenn das Flächenziel nicht erreicht wird, greifen Übergangs- und Ersatzmechanismen (z. B. erleichterte Genehmigungen auch außerhalb ausgewiesener Gebiete).

 

Weitere wichtige gesetzliche Regelungen auf Bundesebene sind das Raumordnungsgesetz, Umwelt und Naturschutzrecht und das Baugesetzbuch (BauGB). Dieses regelt u.a. die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich (§35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Aber durch Vorranggebiete im Regionalplan können diese Privilegierungen ausgeschlossen werden und dadurch sind Windkraftanlagen (WKA) nur noch in den festgelegten Gebieten zulassen. Durch die Kommune könnte mittels Bauleitplanung zusätzliche Flächen bereitgestellt werden, sofern die Flächen dazu grundsätzlich geeignet wären.

Was ist ein Vorranggebiet?

Im Vorranggebiet Wind ist die Windenergie bevorzugt. Andere Nutzungen dürfen diesem Ziel nicht widersprechen. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie grundsätzlich unzulässig.

Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Wind

Das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Wind ist mehrstufig und umfasst eine enge Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden, den betroffenen Kommunen und der Bevölkerung. Der Prozess soll sicherstellen, dass alle relevanten Interessen und Kriterien berücksichtigt werden, um einen ausgewogenen und gerechten Plan zu entwickeln.

  1. Vorbereitung und Analyse:
    Zunächst werden die regionalen Gegebenheiten untersucht, um die Eignung von Flächen für Windkraftnutzung zu bewerten. Dazu gehören Windmessungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Analyse von bestehenden Nutzungskonflikten. Auch Aspekte wie der Abstand zu Wohngebieten, der Schutz von Naturschutzgebieten und die Erreichung der Klimaziele fließen in die Analyse ein.
  2. Erstellung des Entwurfs:
    Auf Basis der vorbereiteten Analysen wird ein erster Entwurf des Regionalplans Wind erstellt. Dieser Entwurf enthält Empfehlungen zu geeigneten Gebieten für Windkraftanlagen und regelt den Ausschluss von Gebieten, die aus verschiedenen Gründen nicht für den Ausbau infrage kommen.
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung:
    Der Entwurf wird öffentlich ausgelegt, und Bürger sowie betroffene Kommunen haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Diese Beteiligung ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens, da sie dazu beiträgt, lokale Interessen zu berücksichtigen und potenzielle Konflikte frühzeitig zu identifizieren.
  4. Abstimmung und Genehmigung:
    Nach der Auswertung der Stellungnahmen und gegebenenfalls Anpassung des Entwurfs erfolgt die Abstimmung mit den relevanten Behörden und Gremien. Der endgültige Regionalplan wird dann von der zuständigen Behörde genehmigt.
  5. Umsetzung und Monitoring:
    Nach der Genehmigung des Plans erfolgt die Umsetzung, d. h. die konkrete Ausschreibung und Genehmigung von Windkraftprojekten innerhalb der festgelegten Gebiete ist möglich. Dabei werden die Vorgaben des Regionalplans eingehalten, und die Einhaltung der festgelegten Bedingungen wird kontinuierlich überwacht.

Den aktuellen Stand und weitere Informationen rund um den Regionalen Planungsverband und des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Wind finden Sie unter

https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind