Elternbeiträge ab 01.08.2024

Entsprechend der Festlegungen des Sächs. Gesetzes über Kindertageseinrichtungen hat jede Kommune jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten eines Platzes je Einrichtungsart zu ermitteln und bekannt zu machen. Die ermittelten Kosten sind die Grundlage für die Höhe der Elternbeiträge im Schuljahr 2024/2025. Gemäß der geltenden Elternbeitragssatzung werden die Elternbeiträge ab 01.08.2024 angepasst (Anlage). Die Stadt Wilsdruff liegt dabei unter den zulässigen gesetzlichen Höchstsätzen.

Die Erhöhung der Beiträge resultiert hauptsächlich aus steigenden Personalkosten. Maßgebliche Ursache dafür sind die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst; insbesondere die Zahlung einer monatlichen Zulage, die Gewährung von Inflationsausgleichsgeld und die weitere Verringerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden. Des Weiteren hat sich zum 01.08.2023 die Personalausstattung für alle Einrichtungsarten verbessert; je vollzeitbeschäftigter pädagogischer Fachkraft für die Arbeit mit den Kindern ist zusätzliches Personal im Umfang von rechnerisch 0,04 je Vollzeitstelle bereitzustellen.

Insgesamt sind 2023 im Stadtgebiet für die Betreuung der Kinder ca. 12,7 Mio. € Kosten angefallen. Davon wurden ca. 4,9 Mio. € (38,6%) über die Landeszuschüsse finanziert. Der Anteil der Elternbeiträge betrug 2,7 Mio. € (21,3 %). Die Stadt Wilsdruff finanziert die Betreuung der Kinder mit ca. 5,1 Mio. € (40,2%) jährlich.

Elternbeiträge ab 01.08.2024