Bekanntmachung des Lärmaktionsplanes 2024 (Abschlussbericht)
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes, vom 15. Juli bis 9. August 2024, gingen insgesamt 9 Stellungnahmen (3 Bürger-Stellungnahmen und 6 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange) ein. Diese wurden durch das Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme (IVAS) bewertet und, falls zutreffend, bei der Erarbeitung des Abschlussberichtes berücksichtigt.
Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. September 2024 den Lärmaktionsplan 2024 beschlossen. Dieser kann zu den Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Bauamt, Nossener Straße 20 in 01723 Wilsdruff eingesehen werden.
Grundlagen
Im Jahr 2002 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) aufgestellt mit dem Ziel der Reduzierung bzw. Vermeidung von Umgebungslärm und der durch ihn hervorgerufenen Schäden sowie der Schutz und Erhalt von Gebieten mit relativ geringen Lärmimmissionen (ruhige Gebiete). Die mit der Richtlinie einhergehende Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten zur Lärmaktionsplanung wurde in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47 a-f) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) verankert.
Seit 2007/2008 erfolgen Lärmkartierungen und Lärmaktionsplanungen in einem fünfjährigen Turnus. In 2022 wurden deutschlandweit erneut Verkehrswege aller Verkehrsträger mit hohen Belastungen kartiert und somit die Basis für die anstehende Lärmaktionsplanung in der nunmehr 4. Runde gelegt. Für die Kartierung von Hauptverkehrsstraßen in Kommunen bis 80.000 Einwohner ist dabei in Sachsen das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zuständig.
Die Stadt Wilsdruff stand im Jahr 2024 erneut vor der Aufstellung bzw. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (LAP) aus dem Jahr 2018.
Im Ergebnis der Abwägung in 2024 wurden zwei eher komplexere Themen eingebracht. Zum einen wird die S 36 erwähnt, die nicht kartiert wurde, aber als sehr lärmauffällig bei den Anwohnern gesehen wird. Zum anderen wurde entsprechend des Hinweises des LfULG im Kapitel „Fazit“ eine Fortschreibung von Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung 2013/2018 aufgeführt.
Ergebnisse der Lärmaktionsplanung 2024 (inklusive Lärmkartierung 2022):
Abschlussbericht Lärmaktionsplan 2024
Weitere Informationen zu Lärm und Lärmkartierung unter:
https://www.umwelt.sachsen.de/larm-6491.html
https://www.umwelt.sachsen.de/umgebungslarmrichtlinie-6380.html