Am Samstag, den 17. August 2024 wurde auf dem Marktplatz in Wilsdruff, wird das neue Großtanklöschfahrzeug an die Ortsfeuerwehr Wilsdruff durch Bürgermeister Ralf Rother im Beisein von Landrat Michael Geisler sowie Kreisbrandmeister Björn Rosenkranz übergeben. Die Übergabe erfolgte im Rahmen des Stadtfestes und dem damit verbundenen Jubiläum „160 Jahre Feuerwehr Wilsdruff“.
Das neue Fahrzeug vom Hersteller Tatra Typ 815 -7/II ist die neueste Weiterentwicklung der 815er Baureihe, welche bereits seit 1983 in den Tatra-Werken Kopřivnice (dt. Nesselsdorf) gebaut wird. Das Fahrzeug wurde nach Sonderwunsch mit einem knapp 400-PS-starken Dieselmotor des US-Herstellers Cummins ausgestattet. Dieser beschleunigt das knapp 26 Tonnen schwere Fahrzeug auf ebenem Untergrund auf circa 100 km/h und befördert das Fahrzeug dank drei angetriebenen Achsen, Differenzialsperren und Reifendruckregelanlage auch durch unwegsamstes Gelände.
Der feuerwehrtechnische Aufbau wurde durch die Firma THT Polička, s.r.o. in Polička (dt. Politschka) hergestellt. Dabei wurde ein 8.500 Liter großer Wassertank verbaut genauso wie ein 500 Liter fassender Tank für Schaummittel. Zur Brandbekämpfung wurde auf dem Dach des Fahrzeuges ein Wasserwerfer (Dachmonitor) verbaut, über welchen bis zu 3000 Liter Wasser pro Minute bei Wurfweiten von bis zu 75 Metern abgegeben werden können. Darüber hinaus wurde das Fahrzeug mit einem elektronischen Wasserwerfer an der Front des Fahrzeuges (Frontmonitor) ausgestattet, welcher die Brandbekämpfung ähnlich eines Flugfeldlöschfahrzeuges aus der Kabine des Fahrzeuges heraus ermöglicht. Darüber hinaus wurde das Fahrzeug mit einer Seilwinde mit 7 Tonnen Zugkraft ausgestattet, welche auch bei Unfällen Technische Hilfeleistung ermöglicht.
Die Gesamtkosten der Beschaffung des Fahrzeuges inklusive der Beladung beliefen sich auf über 630.000 €. Über 350.000 € Eigenmittel waren im Haushalt der Stadt Wilsdruff eine erhebliche Investition. Die Finanzierung konnte dank des Zuwendungsbescheids des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus Mitteln des Freistaats Sachsen in Höhe von 277.200 € sichergestellt werden.
„Das neue Fahrzeug ist ein unverzichtbarer Bestandteil in der Gefahrenabwehr der Stadt Wilsdruff“, sagte Bürgermeister Ralf Rother. Das Fahrzeug ist in der kurzen Zeit seit der In-Dienst-Stellung bei der Leitstelle Dresden, Ende Juni, bereits mehr als 10-mal zum Einsatz gekommen. Erst kürzlich, am 11. August 2024, konnte dank der Geländegängigkeit des Fahrzeuges die unkontrollierbare Ausbreitung eines Vegetationsbrandes in Grumbach am Kalkofen im letzten Moment verhindert werden.
Das bisher in der Ortswehr Wilsdruff stationierte Tanklöschfahrzeug vom Typ Daimler-Benz Baujahr 2011 wurde jedoch nicht verkauft, sondern in die Ortswehr nach Blankenstein umgesetzt. Wo es ein noch älteres Löschfahrzeug ersetzt.
In der Stadt Wilsdruff wurden in den vergangenen Jahren viele neue Fahrzeuge beschafft, allein 10 neue Fahrzeuge in den letzten 6 Jahren. Das Durchschnittsalter des inzwischen 23 Fahrzeuge umfassenden Fuhrparks beträgt dadurch nur noch 10 Jahre. Eine Ersatzbeschaffung für das älteste Löschfahrzeug von 1995, der Ortswehr Kesselsdorf, ist bereits in Arbeit.
Abhängig vom Reiseziel benötigen Erwachsene und Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument, das kann ein regulärer Personalausweis oder regulärer Reisepass sein.
Wenn Reisen in passpflichtige Länder geplant oder absehbar sind, empfiehlt das Bundesministerium des Innern und für Heimat Ihnen, einen regulären Reisepass für das Kind zu beantragen. Für eine Reihe von Ländern genügt ein regulärer Personalausweis als Reisedokument. Das gilt zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören, wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei.
Entsprechend rechtzeitig sollten Sie die Dokumente beantragen.
Die aktuelle Produktionszeit bei Reisepässen liegt bei ca. 12 Wochen, ein Personalausweis wird in der Regel in zwei Wochen hergestellt.
Achtung! Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert bzw. neu ausgestellt!
Die Gültigkeit bleibt vor Ablauf des Dokuments jedoch bestehen.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Eine stressfreie Urlaubsvorplanung wünscht das Bürgerbüro der Stadt Wilsdruff.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.
Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden.
Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Informationen dazu kann Ihnen auch das Bürgerbüro der Stadt Wilsdruff geben.
Warum die Grundsteuer reformiert wird
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.
Drei Faktoren – ein Ergebnis
Die Finanzämter ermitteln derzeit den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie. Dieser Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis erhalten Sie mit dem so genannten Grundsteuer-Messbescheid von Ihrem Finanzamt. Um die endgültige Höhe der Grundsteuer zu berechnen, legen die Städte und Gemeinden den so genannten Hebesatz fest. Mit ihm wird der Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts ein weiteres Mal multipliziert. Der Hebesatz wird von Ihrer Gemeinde für die neue Grundsteuer ab 2025 von Grund auf neu berechnet.
FORMEL
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Was heißt das für die eigene Grundsteuer? Am 1. Januar 2025 soll die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft treten. Wichtig für Sie als Eigentümer ist dann die Frage, wie sich der Wert der Immobilie durch die Berechnung nach neuem Recht verändert. Ob Ihre Immobilie zu den besonders „wertvollen", zu den weniger „wertvollen" oder eher durchschnittlichen gehört, darüber entscheidet in NRW das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das der Grundsteuer-Messbescheid abbildet. Die Gemeinden haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Denn mit dem Hebesatz werden alle neuen Immobilienwerte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen? Die meisten Grundstücke und Immobilien haben im Laufe der vergangenen Jahrzehnte an Wert zugelegt. Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt daher nicht nur von der Wertentwicklung Ihrer eigenen Immobilie ab. Wichtig ist vor allem der Vergleich zu den anderen Immobilien innerhalb Ihrer Gemeinde.
Beispiel A
Gebaut wurde Ihr Einfamilienhaus in den 60er Jahren am Ortsrand. Im Zuge der Stadtentwicklung ist aus der ehemals günstigen Randlage eine beliebte Siedlung mit einem hoch attraktiven Umfeld geworden. Die Folge: Ihr Haus dürfte im Vergleich zu anderen Immobilien in der Gemeinde stärker an Wert zugelegt haben. Die Grundsteuer wird wahrscheinlich steigen, je nach Wertentwicklung stark oder weniger stark.
Beispiel B
Ihre Viereinhalb-Zimmer-Wohnung liegt in einem früher einmal beliebten Ortsteil der Gemeinde. Das Umfeld hat über die letzten Jahrzehnte jedoch erheblich an Attraktivität eingebüßt, die Nachfrage hat sich auf andere Gebiete verlagert. Die Folge: Ihre Wohnung dürfte nicht im gleichen Maße wie andere Immobilien der Gemeinde an Wert zugelegt oder sogar Wert eingebüßt haben. Die Steuerlast wird unter solchen Umständen eher sinken.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Der Begriff wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann - also im Jahr 2025 Ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Vorjahren, als die Reform noch bevorstand. Die Reform als solche soll also kein Grund dafür sein, dass sich das Aufkommen verändert. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Wenn die Neubewertung ergibt, dass die Immobilie im Vergleich stark an Wert zugelegt hat, wird künftig mehr Grundsteuer fällig - auch dann, wenn die Gemeinde 2025 ihr Gesamtaufkommen an Grundsteuer nicht erhöht.
Darf die Grundsteuer ab 2025 überhaupt erhöht werden?
Keine Stadt und keine Gemeinde wird wegen der Reform die Grundsteuer erhöhen. Dennoch kann es vor Ort sehr konkrete Zwänge geben, die Grundsteuer anzuheben - völlig unabhängig von der aktuellen Reform. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Mittel für die aktuellen Aufgaben nicht aus - zum Beispiel, weil dringend eine Kita gebaut werden muss - muss der Rat entscheiden, an welchen Stellen gespart werden soll oder ob es nötig ist, Steuern zu erhöhen. Solche Entscheidungen zu treffen, ist für alle Beteiligten immer schwierig. Keine Stadt oder Gemeinde beschließt Steuererhöhungen leichtfertig. In den Räten, die diese Entscheidung zu treffen haben, sitzen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für ihre Gemeinde engagieren und übrigens auch selbst Steuerzahler sind.
Von der Grundsteuer profitieren die Menschen vor Ort
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in der Stadt oder Gemeinde und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas und Straßen gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben. Das, was eine Gemeinde lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden.
Deutscher Städte und Gemeindebund
Wilsdruff wurde offiziell zum Gewinner des bundesweiten Wettbewerbs „Vorlesestadt 2023“ ernannt. Als Anerkennung für die herausragenden Leistungen erhielt die Stadt von der Stiftung Lesen eine Plakette, die an einem prominenten Ort präsentiert werden kann. Die Plakette symbolisiert den Erfolg, als auch die Vorbildfunktion in der Leseförderung.
Die Wahl des Ortes fiel leicht: die Bibliothek Wilsdruff am gemeinsamen Standort mit der Grundschule und dem Hort Wilsdruff.
Wilsdruff ist Vorlesestadt: Alle Wilsdruffer Kindertagesstätten und Schulen nehmen jedes Jahr am Bundesweiten Vorlesetag teil und engagieren sich ganzjährig auch vielfältig beim Lesen & Vorlesen.
Durch die Wilsdruffer Bibliothek wurden 2022 in und außerhalb ihrer Räumlichkeiten ca. 70 und 2023 ca. 60 Veranstaltungen durchgeführt, darunter Lesungen, Bibliothekseinführungen für alle Kindertagesstätten/Vorschulgruppen, Zusammenstellung von Bücherkisten und die Grundschulen Wilsdruff und Mohorn werden bei Vorlesewettbewerben oder beim Lesenächten in der Bibliothek unterstützt. Bereits bestehende Aktivitäten und Projekte sind auch die durch die ansässige „Bücherstube“ organisierten Autorenlesungen sowie die Projekte Wilsdruffer Leseherbst und Wilsdruffer Nachtgeflüster. Als Auftakt zur Umsetzung des Projektes „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ beteiligte sich diese Projektgruppe mit vielen Lesungen auch kurzfristig am Bundesweiten Vorlesetag 2023:
Das Projekt „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ geht weiter:
Über die Sommermonate laden 5 Bücherkisten als Vorboten der Bücherschränke an folgenden Sitzgelegenheiten in Wilsdruff dazu ein, zu schmökern und zu stöbern:
- Marktgasse: Friseur am Markt
- Markt: Kebap Haus Aydin und Café Adler
- Schlossallee: Katharinenhof® am Schloss
- An der Schule: K&S Seniorenresidenz
dort jeweils mit Sitzgelegenheiten im Eingangs- bzw. Außenbereich
Die Aufträge für die beiden Bücherschränke am Schlosspark und Neumarkt als auch die Umfeldgestaltung konnten nach einem längeren Abstimmungsprozess Anfang Juni erteilt werden. Die Fertigstellung erfolgt bis zum Ende der Sommerferien 2024.
Die Projektgruppe unter der Federführung der Zentrumsmanagerin Franziska Haase (ZIZ) plant nun das Eröffnungsfest und sammelt Ideen für weitere Aktionen „Wilsdruff liest“, z. B. Lesungen/Veranstaltungen, Kooperationen und natürlich möchte die Projektgruppe auch wieder den Bundesweiten Vorlesetag unterstützen, der dieses Jahr am 15. November stattfindet.
Bürgermeister Ralf Rother: „Der Titel Vorlesestadt 2023 ist eine wunderbare Auszeichnung und ein großes Dankeschön an alle, die sich zum Thema Lesen in Wilsdruff so vielfältig engagieren.“
Stadt Wilsdruff und Energieversorger unterzeichnen Strom-Konzessionsvertrag.
Die SachsenEnergie bleibt mit ihrer Tochter SachsenNetze bis Ende 2045 Netzbetreiber des Stromnetzes der Stadt Wilsdruff. Dazu unterschrieben am 3. Juni 2024 Bürgermeister Ralf Rother und SachsenEnergie-Vorstand Dr. Axel Cunow den sogenannten Strom-Konzessionsvertrag. Mit dem Vertrag erhält der Energieversorger das exklusive Recht, die öffentlichen Verkehrswege der Stadt für die Stromversorgung der Wilsdruffer zu nutzen und damit in die langfristige Versorgungssicherheit der Stadt zu investieren. Der bestehende Vertrag läuft am 31. Dezember 2025 aus. Der unterzeichnete Vertrag schließt am 1. Januar 2026 direkt an und endet nach 20 Jahren am 31. Dezember 2045.
Bürgermeister Ralf Rother: „Wir freuen uns, dass sich die SachsenEnergie beim öffentlichen Wettbewerb beteiligt hat und wir die langjährige Partnerschaft fortsetzen können. Eine stabile Stromversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.“
Auch für SachsenEnergie-Vorstand Dr. Axel Cunow ist die Fortführung der Konzession ein Grund zur Freude und ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Stadt Wilsdruff: „Wir danken der Stadt Wilsdruff für das erneute Vertrauen in uns. Wir haben damit weiterhin eine entscheidende Geschäftsgrundlage, um langfristig in das Stromnetz zu investieren und es zukunftsfähig zu machen. Das Stromnetz ist das Rückgrat der Energiewende und muss leistungsfähig sein, um mehr Strom abzugeben und gleichzeitig aus dezentralen erneuerbaren Energiequellen aufzunehmen. Im Sinne der Daseinsvorsorge ist der Konzessionsvertrag letztlich auch die zentrale Grundlage zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen.“
Im Zuge der Breitbanderschließung baut SachsenEnergie derzeit mit ihren Tochtergesellschaften in vielen Ortsteilen des Gemeindegebiets das Stromnetz aus und passt es den zukünftigen Anforderungen an.
Das Wilsdruffer Stromnetz ist gut 206 Kilometer lang. Der jährliche Gesamtstrombedarf der Stadt und seinen vierzehn Ortsteilen, seiner Einwohner und ortsansässigen Unternehmen beträgt rund 67 Gigawattstunden. Der Strom-Konzessionsvertrag erlaubt es dem Netzbetreiber SachsenNetze, die öffentlichen Straßen und Wege in Wilsdruff zu nutzen, um Stromleitungen zu verlegen, zu warten und zu betreiben und damit die Infrastruktur zur Stromversorgung für die Einwohner sicherzustellen.
Medienkontakt SachsenEnergie
Nora Weinhold
Presse- und Mediensprecherin SachsenEnergie
„Europa fängt in der Gemeinde an“ ist ein europäisches Netzwerk aus Lokalpolitikern, die EU-Themen in einer nie dagewesenen Partnerschaft zwischen europäischer und lokaler Regierungsebene vermitteln.
Das Projekt wird es Lokalpolitikern ermöglichen, EU-weit zusammenzuarbeiten und Informationen zu EU-bezogenen Themen, die ihre Bürger auf lokaler Ebene betreffen, zu verbreiten. Es wird auch dazu beitragen, den Kontakt zu den Bürgern zu stärken und Debatten über diese Themen und die Zukunft Europas zu fördern. So soll letztendlich ein europäisch geprägter öffentlicher Raum geschaffen werden.
Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten des Ausschusses der Regionen implementiert.
Beigeordneter Carsten Hahn wird Wilsdruff als Mitglied in diesem Netzwerk vertreten und als Ansprechpartner für EU-Themen zur Verfügung stehen.
Europa fängt in der Gemeinde an - Europäische Union
Nachfrage deutlich größer als Angebot
Im Jahr 2023 wurden in Wilsdruff 67 Bauanträge bearbeitet. Die Anzahl der Bauanträge geht seit 2020 stetig zurück. Gegenüber dem Jahr 2022 sind 24 weniger Bauanträge gestellt worden. Bezüglich der Standorte der Bauvorhaben hat sich in 2023 der Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Die deutliche Mehrheit von 64,2 % der Bauanträge konzentriert sich weiterhin auf Baulücken. Dies ist aktuell vor allem dem fehlenden Baulandangebot in Satzungsgebieten geschuldet. Die Stadt Wilsdruff stellt seit einigen Jahren kaum Bauflächen zur Verfügung.
Die Baulücken verteilen sich dabei über das gesamte Stadtgebiet Wilsdruff, von den Ortsteilen bis in die Kernstadt.
Bürgermeister Ralf Rother: „Wir sind dankbar, dass es private Eigentümer gibt, die Bauland zur Verfügung stellen. Ohne diese könnten wir unserer kommunalen Aufgabe der Baulandbereitstellung nicht nachkommen.“
Die Nachfrage an Bauflächen in Wilsdruff ist weiterhin hoch. Auch der Bedarf an Mietwohnungen ist ungebrochen. Dieses Problem lässt sich nur durch Geschosswohnungsbau lösen. Es ist ein bundesweites Thema, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, da durch steigende Anforderungen, Normen und Baustandards die Kosten ständig steigen, zusätzlich angeschoben durch steigende Zinsen und Materialpreise.
Neue Angebote für Wohnungsbauflächen gibt es aktuell lediglich seit 2023 mit der Entwicklungssatzung „Oberstraße“ in Kaufbach (Bekanntmachung 09.02.2023). Weitere Angebote für Wohnungs- oder Gewerbebauflächen sind mit der Ergänzungssatzung „Oberhermsdorf – Hauptstraße“ und dem Bebauungsplan Nr. 31 Gewerbegebiet „Hühndorfer Straße“ im Verfahren.
Wilsdruff, 4. Januar 2024
Statistik Bauanträge Wilsdruff 2016-2023
Jahre |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
Bauanträge + Genehmigungsfreistellungen gesamt |
133 |
96 |
144 |
109 |
121 |
|
114 |
91 |
67 |
davon Anträge in Baulücken oder Außenbereich |
Keine Daten vorh. |
Keine Daten vorh. |
100 (69,4 %) |
65 (59,6 %) |
70 (57,9 %) |
|
81 (71,0 %) |
67 (73,6 %) |
43 (64,2 %) |
davon Anträge im Geltungsbereich einer Satzung (neue Baugebiete) |
Keine Daten vorh. |
Keine Daten vorh. |
44 (30,6 %) |
44 (40,4 %) |
51 (42,1 %) |
|
33 (29,0 %) |
24 (26,4 %) |
24 (35,8 %) |
Wilsdruff ist Mitglied in der Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm) Artikel
Bürgermeister Ralf Rother, die stellvertretende Geschäftsführerin des Landespräventionsrates, Anja Herold-Beckmann sowie der Leiter des Polizeireviers Freital, Polizeirat Martin Gebhardt, unterzeichneten unter Anwesenheit des Sächsischen Staatsministers des Innern, Armin Schuster am 3. August 2023 die Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Landespräventionsstrategie und besiegeln damit den Beitritt zur Allianz Sichere Sächsische Kommunen. Der Stadtrat hatte hierzu am 27. April den Beschluss gefasst.
Ziele dieser Kooperationsvereinbarung sind: negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken, die Sicherheitslage verbessern, das soziale Klima positiv beeinflussen sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen.
Als erster Schritt soll eine umfassende Sicherheitsanalyse erfassen, was die Menschen in allen Ortsteilen bewegt und in welchen Bereichen das Thema Sicherheit eine Rolle spielt. Anhand Erfahrungen anderer Kommunen der Allianz und mit Unterstützung des Landespräventionsrates sowie der Polizei sollen in Zusammenarbeit mit Vereinen und Gesellschaft geeignete und angemessene Maßnahmen zu einer Erhöhung der Sicherheit geschaffen werden. Durch zielgerichtete Präventionsarbeit soll das Sicherheitsgefühl und damit auch die Lebensqualität erhöht werden.
Die Folgen der anhaltenden Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren haben am sächsischen Baumbestand ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population von Schädlingen. Beides trägt auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu einer Schwächung der Bäume bei. Abgestorbene und geschädigte Bäume können daher eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. Gerade in den Sturmperioden steigt das Risiko deutlich, dass Bäume oder Baumbestandteile herabstürzen und Schäden verursachen. Die Pflicht zur Verkehrssicherung der Bäume liegt dabei beim Eigentümer des Grundstücks, auf dem der jeweilige Baum steht. Es ist daher wichtig, dass Eigentümer von an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen grenzenden Flurstücken sowie generell entlang aller öffentlichen Verkehrswege dieser Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Sturm- und Trockenschäden, beziehungsweise Bäume mit Schädlingsbefall, müssen beseitigt werden, um Verkehrsschäden zu vermeiden. Denn nur so kann verhindert werden, dass Eigentümer sonst bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haften müssen. Bei der Beseitigung von Schäden gilt es, das Bundesnaturschutzgesetz sowie die regional geltenden Gehölz- beziehungsweise Baumschutzsatzungen zu beachten.
Hinweis zum Fällungszeitraum
Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar gefällt werden. Innerhalb der Vegetationszeit (vom 1. März bis 30. September) ist das Fällen von Gehölzen verboten. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Das Antragsformular und alle erforderlichen Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite www.landratsamt-pirna.de.
Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Herr Rarisch (Tel. 035204 463-319), wenden.