Verkehrseinschränkungen

Die Stadt Wilsdruff bietet eine direkte Baustelleninformation an. Bitte nutzen Sie hierfür folgenden Link: Baustelleninformationssystem. Über die Eingabe des gewünschten Datums und den entsprechenden Ort erhalten Sie die erforderlichen Mitteilungen zu aktuellen Baustellen und Verkehrsbehinderungen.


 

Allgemein

Während der angezeigten Baumaßnahmen sind Einschränkungen oder Behinderungen des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs nicht auszuschließen. Bitte achten Sie auf die örtlichen Umleitungsempfehlungen.


 

Verkehrsregelung "Friedhofsstraße" ab 1. Oktober 2024

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wilsdruff wird die Verkehrsregelung der „Friedhofstraße“, ab Einmündung „Scheunenstraße“ bis zur Ausmündung „S 192/ Freiberger Straße“ ab dem 1. Oktober 2024 mittels Zeichen 220-10/20 im Rahmen eines Verkehrsversuches als Einbahnstraße beschränken. Die Einfahrt auf die „Friedhofstraße“ aus Richtung „S 192/ Freiberger Straße“ wird mit Zeichen 267 verboten. 

Diese Anordnung ergeht vorerst zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO. 

Die „Friedhofstraße“ ist eine Anliegerstraße, die aufgrund ihrer baulichen Gegebenheit auch grundsätzlich nur für diesen Anliegerverkehr ausgelegt ist. Mit einer Fahrbahnbreite von ca. 5,40 m ist ein Begegnungsverkehr zwischen Fahrzeugen jeglicher Art ohne eine freie Parklücke als Ausweichstelle oder dem Ausweichen auf dem Gehweg grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Ausweichverkehr in Folge von Stauerscheinungen, beispielsweise aufgrund der Vollsperrung der Anschlussstelle Wilsdruff, Fahrtrichtung Aachen der BAB4 sowie in der Gegenrichtung verschärft sich diese Situation.

Aus diesen Gründen soll mit der Einbahnstraßenregelung eine wirksame verkehrsregelnde Maßnahme zur Entschärfung der Engstelle erfolgen. 

Die neue Verkehrsregelung ist angemessen. Der zusätzliche Umweg von ca. 350 m ist für die Verkehrsteilnehmer (ausgenommen zu Fuß Gehende, die von den Verkehrszeichen nicht betroffen sind) zumutbar. Der zeitliche Mehraufwand liegt unter einer Minute (vorbehaltlich besonderer Verkehrssituationen z.B. Staugeschehen). 

Die Anordnung ergeht vorerst zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO für 6 Monate (1. Oktober 2024 bis 31. März 2025). Nach Ablauf des Erprobungszeitraums wird eine Evaluierung vorgenommen. Gern können Sie uns Ihre Erfahrungen/Eindrücke vor und während des Verkehrsversuches mitteilen. Bitte benutzen Sie hierzu folgende E-Mailadresse: VAO@svwilsdruff.de


 

Präventive Sofortmaßnahmen im Zuge der Vollsperrung der Anschlussstelle Wilsdruff

Die Anschlussstelle Wilsdruff wird ab dem 5. Mai 2024, 16:00 Uhr bis voraussichtlich

13. Dezember 2024 in Fahrtrichtung Aachen (Chemnitz) voll gesperrt. Hintergrund ist die Straßenbaumaßnahme an der S 177 sowie der damit einhergehende Umbau der Anschlussstelle der Autobahn A 4 Wilsdruff Richtungsfahrbahn Chemnitz (Auf- und Abfahrt).

Als Umleitungsstrecke werden die U 17 und U 18 über die A 17 und die B 173 Kesselsdorf empfohlen.

Die fast wöchentlichen Stausituationen in den vergangenen Jahren, insbesondere in Wilsdruff, Limbach, Herzogswalde und das Fehlen von Bedarfsumleitungen, führte zu einer massiv gefährdeten Verkehrslage die nicht mehr tragbar war. Auch in diesem Jahr erwarten wir infolge der angekündigten Baumaßnahmen erhöhte Stauerscheinungen, die sich auf das umliegende Verkehrsnetz verteilen werden.

Die Stadt Wilsdruff hat unverzüglich nach Bekanntwerden der genannten Vollsperrung ein Verbot für den Schwerlastverkehr auf der Staatsstraße 36 und eine Begrenzung auf 30 km/h im Abschnitt zwischen Wilsdruff und dem Autobahndreieck Nossen gefordert. Ziel ist es, den Schwerlastverkehr auf der Autobahn zu halten und damit die Ausweichstrecken zu entlasten. Insbesondere soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sichergestellt werden.

Über diesen Antrag haben die zuständigen Behörden am 2. Mai 2024 beraten. Im Ergebnis erfolgt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h entlang der S 36 in den Ortslagen Wilsdruff und Limbach. Des Weiteren wird in diesem Abschnitt ein LKW-Durchfahrtsverbot in Fahrtrichtung Nossen erlassen. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen sollen bis zum Abschluss der Baumaßnahmen auf der Autobahnanschlussstelle Wilsdruff A 4 in Richtung Dresden gelten.

Wilsdruff, 03.05.2024


 

Wilsdruff

Bis voraussichtlich zum 31.12.2024 ist im Bereich der Oberschule mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Ab dem 04.10.2022 wird in Höhe „An der Schule 4“ die Baustellenzufahrt errichtet. Ab dem 17.10.2022 wird eine Parkbucht auf der S 192/ „Gezinge“ gesperrt werden.

Wir bitten um Verständnis über die eintretenden Verkehrseinschränkungen.


 

Grumbach

Wilsdruffer Straße, Bereich der Kindertagesstätte „Natur-Kinderland“

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h durch Aufstellung von VZ 274-30 i.V.m. ZZ "Mo-Fr, 6-17 Uhr" (= Öffnungszeiten der Einrichtung) für den Bereich vor der

Kindertagestätte Natur-Kinderland an. Zusätzlich wird ZZ 1001-30 (100 m) in Fahrtrichtung Tharandt angeordnet.


  

Grumbach

Bei der geplanten Oberflächenbehandlung auf der Pohrsdorfer Straße / Fördergersdorfer Straße, kommt es zu weiteren Verzögerungen. 


 

 

Birkenhain

Bis voraussichtlich 13. Dezember 2024 erfolgt im Bereich Schmiedewalder Straße (K9038) die Sicherung Baustellenausfahrt für das Projekt „A 4 Fahrbahnerneuerung“. Die Geschwindigkeit wird auf 50 km herabgesetzt.


 

 

Herzogswalde

Verkehrshinweis – Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

B 173 - Fahrbahnerneuerung in Herzogswalde - Verlängerung der Maßnahmen bis 30. Oktober 2024.


 

Kesselsdorf

Bis voraussichtlich zum 31. Oktober 2024 erfolgen im Bereich „Zschoner Ring“ in Höhe der Hausnummer 3 Arbeiten zur Herstellung einer Lieferantenzufahrt. Der Fußgängerverkehr wird über einen Notgehweg an der Baustelle vorbeigeführt. Es kommt zu einer Fahrbahneinengung sowie Haltverboten in diesem Bereich.