Abhängig vom Reiseziel benötigen Erwachsene und Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument, das kann ein regulärer Personalausweis oder regulärer Reisepass sein.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass ab dem Jahr 2024 entfällt. Die Gültigkeit bleibt vor Ablauf des Dokuments jedoch bestehen.
Wenn Reisen in passpflichtige Länder geplant oder absehbar sind, empfiehlt das Bundesministerium des Innern und für Heimat Ihnen, einen regulären Reisepass für das Kind zu beantragen. Für eine Reihe von Ländern genügt ein regulärer Personalausweis als Reisedokument. Das gilt zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören, wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei.
Entsprechend rechtzeitig sollten Sie die Dokumente beantragen. Die aktuelle Produktionszeit bei Reisepässen liegt bei ca. 6 Wochen, ein Personalausweis wird in der Regel in zwei Wochen hergestellt. Kinderreisepässe werden bis zum Jahresende sofort verlängert bzw. sofort ausgehändigt.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).
Eine stressfreie Urlaubsvorplanung wünscht das Bürgerbüro der Stadt Wilsdruff.
Wilsdruff ist Mitglied in der Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm) Artikel
Bürgermeister Ralf Rother, die stellvertretende Geschäftsführerin des Landespräventionsrates, Anja Herold-Beckmann sowie der Leiter des Polizeireviers Freital, Polizeirat Martin Gebhardt, unterzeichneten unter Anwesenheit des Sächsischen Staatsministers des Innern, Armin Schuster am 3. August 2023 die Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Landespräventionsstrategie und besiegeln damit den Beitritt zur Allianz Sichere Sächsische Kommunen. Der Stadtrat hatte hierzu am 27. April den Beschluss gefasst.
Ziele dieser Kooperationsvereinbarung sind: negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken, die Sicherheitslage verbessern, das soziale Klima positiv beeinflussen sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen.
Als erster Schritt soll eine umfassende Sicherheitsanalyse erfassen, was die Menschen in allen Ortsteilen bewegt und in welchen Bereichen das Thema Sicherheit eine Rolle spielt. Anhand Erfahrungen anderer Kommunen der Allianz und mit Unterstützung des Landespräventionsrates sowie der Polizei sollen in Zusammenarbeit mit Vereinen und Gesellschaft geeignete und angemessene Maßnahmen zu einer Erhöhung der Sicherheit geschaffen werden. Durch zielgerichtete Präventionsarbeit soll das Sicherheitsgefühl und damit auch die Lebensqualität erhöht werden.
Durchsetzung des LKW-Durchfahrtsverbotes S 36 zwischen Deutschenbora und Wilsdruff
Am 05.06.2023 nachmittags wurde das Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr durch Wilsdruff und die Ortsteile durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Wirkung ab 06.06.2023, 24 Uhr angeordnet. Vorausgegangen waren Beschwerden der Stadt Wilsdruff und deren Einwohner über die unzumutbaren Lärmbelastungen und Einschränkung der Erreichbarkeit von Einrichtungen sowie Behinderungen der Rettungsdienste.
Auf Grund der Baumaßnahmen auf der BAB 4 kommt es zu andauernden Störungen des Verkehrsflusses auf der BAB 4. Durch diese Situation ist eine extreme Zunahme des Verkehrsaufkommens auf der S 36 zwischen Autobahndreieck Nossen und Wilsdruff zu verzeichnen. Die extrem häufige Stausituation auf der BAB 4 / BAB 14 und das Fehlen von Bedarfsumleitungen führt in den vom ständigen und erheblichen Ausweichverkehr betroffenen Ortschaften zu Verkehrslagen, die nicht mehr tragbar sind. Die hohen LKW-Anteile können von dem vorhandenen Straßennetz, insbesondere der S 36 aufgrund des Ausbauzustandes (besondere örtliche Verhältnisse) nicht aufgenommen werden.
Verkehrsbeschränkungen für den LKW-Durchgangsverkehr mit Zusatzzeichen Lieferverkehr frei, sind zwingend erforderlich geworden.
Die verkehrsrechtliche Anordnung ergeht befristet bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme Fahrbahnerneuerung auf der BAB 4; km 23,250 - 19,290, RF Görlitz (voraussichtlich bis 12.12.2023).
Erläuterung zum Verkehrsverbot für LKW
Grundsätzlich gilt für alle Straßen, dass diese für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nutzbar sind und sein müssen. Das gilt beim Lkw Verkehr insbesondere für die besonders klassifizierten Autobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen. Um diese Straßen nicht oder nur beschränkt nutzen zu dürfen, muss ein besonderer Grund vorliegen.
Und hier kommt die Verkehrsführung der Staatsstraße S 36 in der Ortslage Wilsdruff zum Tragen. Diese ist an mindestens 2 Stellen durch Kurvenradien nicht einmal für den LKW-Verkehr in eine Richtung befahrbar ohne die Fußwege zu überfahren. Ein Begegnungsverkehr LKW/PKW ist überhaupt nicht möglich. Das ist auch der Grund, warum der Freistaat Sachsen eine Ortsumgehung plant und in diesem Jahr im Abschnitt unter der Autobahn auch mit dem Bau begonnen hat. Und ebenso ist es der Grund, warum der Landkreis ein LKW-Durchfahrtsverbot angeordnet hat, da die Baustelle auf der Autobahn die ohnehin unzulängliche Verkehrssituation massiv verschärft hat.
Zudem wurden durch die Verkehrssituation Linien- und Schulbusse in ihren Fahrplänen behindert, Pflegedienste in ihren Zeitplänen eingeschränkt. Für Feuerwehren und Rettungsdienste war es ebenfalls schwer durch die Fahrzeugmassen zu kommen.
Wir sind in Wilsdruff nicht nur ein attraktiver Wohnstandort mit einer sehr guten Infrastruktur, sondern auch ein sehr starker Gewerbestandort. Daraus entsteht auch im Wesentlichen unsere Finanzkraft. Unsere Unternehmen produzieren, erbringen Dienstleistungen oder treiben Handel. Wir alle wollen mobil sein.
Es geht uns nicht darum notwendige Verkehre einzuschränken, sondern Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Daher können wir nicht wegschauen, wenn insbesondere der LKW Transitverkehr von der Autobahn auf die ungeeignete Straßenführung in Wilsdruff trifft. Das LKW-Durchfahrtsverbot schützt nicht nur die Anlieger, sondern alle Verkehrsteilnehmer. Auch den LKW-Fahrer, der beim Überfahren des Fußweges diesen kaum einsehen kann.
Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese Regelung und sind allen Beteiligten dankbar für die Umsetzung.
Sauberes Wasser für die Erdbebenopfer
Auch drei Monate nach den Erdbeben in der Türkei und Syrien brauchen die Menschen in den betroffenen Gebieten weiterhin Hilfe. Besonders der Bedarf an Trinkwasser ist groß. Aktuell organisiert und finanziert die Hilfsorganisation LandsAid e.V. die Installation von Wassertanks für Menschen in schwer betroffenen Gebieten in der Region um Iskenderun. Jeder dieser Tanks kann 1.000 Liter Wasser fassen.
Viele Menschen haben nach der Erdbebenkatastrophe noch immer keine richtige Unterkunft, zu wenig sauberes Wasser und nicht ausreichend Zugang zu anderen, lebensnotwendigen Gütern. Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Wasser ist neben der Schaffung von sanitären Einrichtungen und Hygieneschutzmaßnahmen daher sehr wichtig.
Die Kanister werden in Container- und Zeltstädten aufgestellt, in denen die vielen obdachlos gewordenen Menschen leben. Aber auch andere Anwohnerinnen und Anwohner von Iskenderun, die keinen Zugang zu Trinkwasser haben, dürfen diese Wasserquellen nutzen.
Wilsdruff ist durch einen örtlichen Gastronomen, der aus der Hafenstadt Iskenderun (rund 250.000 Einwohner) stammt, mittelbar betroffen.
Seine Familie lebt in der Region. Er selbst organisiert Hilfen und ist Mitglied in einem lokalen Verein.
Wilsdruffer Einwohner haben angezeigt ebenfalls, insbesondere finanziell, unterstützen zu wollen. Es handelt sich bei Iskenderun um eine vielfältige Stadt mit verschiedenen Ethnien und Religionsgemeinschaften. Um sicherzustellen, dass die Spenden bei den Menschen vor Ort ankommen haben wir mit dem deutschen, gemeinnützigen Verein Lands Aid e.V. Verbindung aufgenommen.
Ihre Spende können Sie an:
𝐋𝐚𝐧𝐝𝐬𝐀𝐢𝐝 𝐞.𝐕.
𝐈𝐁𝐀𝐍: 𝐃𝐄𝟔𝟔𝟕𝟎𝟎𝟓𝟐𝟎𝟔𝟎𝟎𝟎𝟎𝟎𝟎𝟏𝟒𝟎𝟎𝟏
𝐁𝐈𝐂: 𝐁𝐘𝐋𝐀𝐃𝐄𝐌𝟏𝐋𝐋
𝐒𝐭𝐢𝐜𝐡𝐰𝐨𝐫𝐭: „𝐄𝐫𝐝𝐛𝐞𝐛𝐞𝐧𝐡𝐢𝐥𝐟𝐞 𝐈𝐬𝐤𝐞𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧“
entrichten.
Für den Versand von Zuwendungsbestätigungen für Beiträge über 300 €, bitte die vollständige Adresse im Verwendungszweck angeben.
Ihre Spende kommt an!
Die Ausgaben und Einnahmen von Lands Aid e.V. werden regelmäßig vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) überprüft. Seit 2009 wird dem Verein regelmäßig eine ordnungsgemäße Verwendung der Spendengelder bescheinigt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ralf Rother
Bürgermeister
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 einstimmig einen Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2024 beschlossen. Nachdem nun das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Gesetzmäßigkeit für dieses umfassende Zahlenwerk ohne Auflagen bestätigt hat, beginnt die planmäßige Haushaltführung im Jahr 2023.
Die Verwaltung kann nun frühzeitig mit den enthaltenen Maßnahmen beginnen, wie z.B. Planungen in Auftrag geben, Aufträge auslösen und Verträge abschließen. Die Ortschaftsräte können nunmehr auch über die erhöhten Ortsbudgets verfügen.
In den Jahren 2023 und 2024 wurden für die Infrastruktur der Stadt Wilsdruff wie Straßen, Kindereinrichtungen, Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen u.ä., Kosten von jeweils 40 Mio. Euro veranschlagt.
Neben der laufenden Bewirtschaftung sind dabei auch größere Unterhaltungsmaßnahmen geplant. Dazu zählen zum Beispiel Malerarbeiten in fast allen Schulen, Einbau von Akustikdecken in den zwei Kindereinrichtungen, Umbau von Spielplätzen, Erneuerungen im Waldbad, Außenfassade eines Dorfgemeinschaftshauses, Ergänzung der Ausstattung in den einzelnen Ortswehren u.v.m.
Für die Jahre 2023 und 2024 sind insgesamt Investitionen in Höhe von 15 Mio. Euro geplant.
Das größte Vorhaben ist der Anbau der Oberschule Wilsdruff mit über 5 Mio. Euro.
Wilsdruff, 23. Januar 2023
Schneeräumen, Reinigen und Streuen der Gehwege
Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger nochmals erinnern, ihren Winterdienstverpflichtungen nachzukommen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Die Räum- und Streupflicht gilt für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Zum Streuen sind vorrangig abgestumpfte Mittel, wie Sand und Splitt, zu verwenden.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer um Erfüllung ihrer Pflichten, damit in unserer Stadt und den Ortsteilen auch bei winterlichem Wetter für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger, die Sicherheit gewährleistet bleibt.
Den kompletten Text der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung finden Sie hier.
Die Folgen der anhaltenden Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren haben am sächsischen Baumbestand ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population von Schädlingen. Beides trägt auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu einer Schwächung der Bäume bei. Abgestorbene und geschädigte Bäume können daher eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. Gerade in den Sturmperioden steigt das Risiko deutlich, dass Bäume oder Baumbestandteile herabstürzen und Schäden verursachen. Die Pflicht zur Verkehrssicherung der Bäume liegt dabei beim Eigentümer des Grundstücks, auf dem der jeweilige Baum steht. Es ist daher wichtig, dass Eigentümer von an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen grenzenden Flurstücken sowie generell entlang aller öffentlichen Verkehrswege dieser Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Sturm- und Trockenschäden, beziehungsweise Bäume mit Schädlingsbefall, müssen beseitigt werden, um Verkehrsschäden zu vermeiden. Denn nur so kann verhindert werden, dass Eigentümer sonst bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haften müssen. Bei der Beseitigung von Schäden gilt es, das Bundesnaturschutzgesetz sowie die regional geltenden Gehölz- beziehungsweise Baumschutzsatzungen zu beachten.
Hinweis zum Fällungszeitraum
Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar gefällt werden. Innerhalb der Vegetationszeit (vom 1. März bis 30. September) ist das Fällen von Gehölzen verboten. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Das Antragsformular und alle erforderlichen Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite www.landratsamt-pirna.de.
Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Herr Rarisch (Tel. 035204 463-319), wenden.