Schuljahr 2024/2025

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Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) sind Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018), von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch in einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk anzumelden.

Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand erreicht haben.

Die Anmeldung an den Grundschulen der Stadt Wilsdruff findet im Sekretariat der jeweiligen Grundschule im zuständigen Schulbezirk statt.

 

  • Grundschule Mohorn, Schulberg 10, 01723 Wilsdruff, OT Mohorn

Dienstag, 29. August 2023, von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr sowie am Mittwoch, 30. August 2023, von 08:00 bis 12:00 Uhr

Es wird um Beachtung der Anmeldeformalitäten auf der Website der Grundschule Mohorn gebeten.

 

  • Grundschule Oberhermsdorf, Hauptstraße 24, 01737 Wilsdruff, OT Oberhermsdorf

Dienstag, 22. August 2023, von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag, 24. August 2023, von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

 

  • Grundschule Wilsdruff, Nossener Straße 21 a, 01723 Wilsdruff

Montag, 28. August 2023, von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Dienstag, 29. August 2023, von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

 

Zu den jeweiligen Schulbezirken gehören folgende Ortsteile:

  • Grundschulbezirk Mohorn:

Blankenstein, Grund, Helbigsdorf, Herzogswalde und Mohorn

 

  • Grundschulbezirk Oberhermsdorf:

Braunsdorf, Kesselsdorf, Kleinopitz und Oberhermsdorf

 

  • Grundschulbezirk Wilsdruff:

Birkenhain, Grumbach, Kaufbach, Limbach und Stadt Wilsdruff

 

Dies gilt auch für die Kinder, die im Schuljahr 2023/2024 zurückgestellt wurden bzw. vorzeitig eingeschult werden sollen.

 

Zur Anmeldung sind

  • die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
  • der Personalausweis der/des Personensorgeberechtigten
  • der Sorgerechtsnachweis bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten
  • der Impfausweis

 vorzulegen.

 

Bei der Anmeldung ist die Teilnahme des Kindes nicht erforderlich.

Alle Eltern und sonstige Sorgeberechtigten werden gebeten, ihr Kind in ihrem entsprechenden Schulbezirk anzumelden.