Von der Hühndorfer Höhe in Wilsdruff genießt man zu jeder Jahreszeit eine wundervolle Aussicht auf Wilsdruff, seine Ortsteile und das Wilsdruffer Land. Durch das Funkturmdenkmal des engagierten Funkturmvereins e. V. gibt es einen weiteren Grund, auf die Hühndorfer Höhe zu kommen.
Wenn man von der Höhe den Blick schweifen lässt und auch ins Land fotografiert, wie wäre da ein Rahmen? Von Ausflügen und Reisen kennt sicher jeder solche Fotopunkte: Eingerahmt von einem Herz oder Bilderrahmen geht ein Fotogruß an die Familie, Freunde oder die ganze Welt. Finden Sie die Idee auch gut und lassen sich nicht aus Sorge vor Vandalismus abschrecken? Dann melden Sie sich bitte über post@svwilsdruff.de mit dem Betreff „Fotopunkt Hühndorfer Höhe“. Das Vorhaben wäre mit Ihren Ideen, in Ihrer Regie und auf Ihre Kosten in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Wilsdruff zu realisieren.
| Ortsteil | Bezeichnung | Standort |
| Wilsdruff | "Das Buch" | Neumarkt |
| Wilsdruff | "Das Ufo" | Schlosspark, Pfarrer-Paul-Richter Weg |
| Mohorn | "Mohorner Bücherbörse" | Bahnhofstraße 10 |
| Kleinopitz | "Coole Bücherbox" | Saalhausener Straße 10a |
| Kaufbach | "Büchertausch" | Oberstraße (Bushaltestelle) |
| Helbigsdorf | "Büchertauschzelle Helbigsdorf" | Obere Dorfstraße |
| Kesselsdorf | "Büchertauschregal Kesselsdorf" | Straße des Friedens 23 (Post) |
| Kesselsdorf | "Büchertauschbörse Kesselsdorf" | Am Markt 1 (Zahnarzt) |
Geplante Büchertauschschränke/-regale:
Die Oberschule Wilsdruff ist in den vergangenen Jahren an ihre räumlichen Kapazitätsgrenzen gestoßen. Um die dreizügige Nutzung langfristig abzusichern, wurden zwei Anbauten mit vier zusätzlichen Klassen- und Fachkabinetten, Neben- und Vorbereitungsräumen errichtet. Grundlage hierfür war der Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 13. Dezember 2021. Nach intensiver Planungsphase, Abstimmungen mit Schule und Stadtrat erfolgte der offizielle Baubeginn am 4. Oktober 2022. Der erste Anbau konnte am 21. Oktober 2024, der zweite am 19. Dezember 2024 in Nutzung genommen werden. Die Gesamtübergabe erfolgte schließlich am 27. Februar 2025. Parallel zu den Erweiterungsarbeiten wurden zudem Brandschutzmängel im Bestandsgebäude festgestellt und in Teilen bereits beseitigt. Am Mittwoch, den 17. September 2025, feiert die Stadt Wilsdruff gemeinsam mit der Schulgemeinschaft die offizielle Einweihung. 16:00 Uhr Uhr beginnt der Festakt für geladene Gäste. Hierzu sind Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sowie des Landesamtes für Schule und Bildung eingeladen. Ab 17:00 Uhr öffnet die Schule ihre Türen für die Öffentlichkeit. Besucherinnen und Besucher erwarten geführte Rundgänge, Präsentation der einzelnen Fachbereiche sowie kreative Mitmachaktionen. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt - unter anderem durch einen Kuchenbasar der Schülerinnen und Schüler. Beigeordneter Carsten Hahn: ,,Mit der Erweiterung und Sanierung der Oberschule Wilsdruff investieren wir nachhaltig in die Bildung unserer jungen Generation und in die Zukunft unserer Stadt. Eine starke Oberschule ist ein zentraler Baustein für die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte, die unsere Region dringend braucht."
Der Stadtverein Wilsdruff erweitert in diesem Jahr sein traditionsreiches Stadtfest um ein besonderes Angebot, das vor allem jüngere Besucherinnen und Besucher ansprechen soll: Erstmals findet am Samstag, 16. August 2025, eine Sommernachtsparty auf dem Marktplatz statt.
Direkt im Anschluss an das Unterhaltungsprogramm mit der Elblandphilharmonie Sachsen und Tom Pauls in seiner Rolle als Ilse Bähnert – die lustige Witwe in der Operette übernimmt ab 21:00 Uhr DJ Robert Drechsler den Markt. Mit aktuellen Hits, mitreißenden Beats und einer stimmungsvollen Open-Air-Atmosphäre wird der Marktplatz bis 01:00 Uhr zur Tanzfläche unter freiem Himmel.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenfrei.
Mit der Sommernachtsparty soll dem Stadtfest ein moderner Akzent verliehen werden und ein Format, das insbesondere für die junge Generation attraktiv ist. Gleichzeitig sind natürlich alle Altersgruppen herzlich eingeladen, um gemeinsam zu feiern und den Samstagabend in besonderer Atmosphäre ausklingen zu lassen. Der Stadtverein Wilsdruff setzt mit dieser Neuerung ein Zeichen für ein vielfältiges Stadtfestprogramm, das Tradition und zeitgemäße Veranstaltungskonzepte miteinander verbindet.
Wilsdruff, 12. August 2025
Bereits Anfang des Jahres informierten wir über die Möglichkeit zur Teilnahme an Unterstützungsmodulen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien. Unser Ziel ist es mithilfe des Moduls den Prozess rund um das Thema Windkraft und Aufstellung des Regionalplans begleiten zu lassen.
Die Stadt Wilsdruff lädt daher alle Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, sich aktiv am Beteiligungsprozess zur Teilfortschreibung des Regionalplans zu beteiligen. Dabei geht es ausdrücklich nicht um den Bau konkreter Anlagen, sondern um grundsätzliche Fragen zur künftigen Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energien in unserer Region.
Gemeinsam mit Ihnen, mit dem Stadtrat und den Ortschaftsräten, mit Bürgerinitiativen, Vereinen, Unternehmen und weiteren Interessengruppen soll eine gesamtheitliche Stellungnahme erarbeitet werden. Diese wird anschließend dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt und ist ein wichtiger Beitrag zum Meinungsbild der Stadt Wilsdruff im laufenden Regionalplanverfahren.
Ein erster wichtiger Schritt ist eine öffentliche Informationsveranstaltung, die Ende Oktober/Anfang November 2025 stattfinden wird. Dort erfahren Sie alles Wichtige:
✔ Was genau beinhaltet die Teilfortschreibung des Regionalplans?
✔ Welche erneuerbaren Energien spielen dabei eine Rolle?
✔ Welche Mitwirkungsmöglichkeiten haben Sie konkret?
✔ Was passiert mit der Stellungnahme der Stadt Wilsdruff?
✔ Was sind berücksichtigungsfähige Anregungen und Hinweise?
Die Veranstaltung wird im sogenannten Info-Markt-Format durchgeführt. An verschiedenen Themenstationen erhalten Sie fachkundige Informationen, können Fragen stellen und Ihre Meinung sowie Vorschläge einbringen – schriftlich oder digital. So möchten wir allen die Möglichkeit geben, sich umfassend zu informieren und frühzeitig einzubringen.
Anfang 2026 folgt ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Interessengruppen. Dort wird die gemeinsame Stellungnahme konkret formuliert. Abschließend entscheidet der Stadtrat über die Stellungnahme. Selbstverständlich bleibt es allen Bürgerinnen und Bürgern unbenommen, zusätzlich auch eigene Stellungnahmen im Rahmen des offiziellen Verfahrens abzugeben.
Begleitet wird der Beteiligungsprozess durch das Leipziger Kommunikationsinstitut IKOME | Steinbeis Mediation von Prof. Dr. Barth, das seit 20 Jahren auf Bürgerbeteiligung und Dialogprozesse spezialisiert ist. Prof. Dr. Gernot Barth & Team arbeiten dabei neutral, offen und mit dem Ziel, alle Perspektiven zu hören. Im Vorfeld der Informationsveranstaltung werden sie mit verschiedenen Gruppen und Initiativen Gespräche führen, um frühzeitig die unterschiedlichen Sichtweisen aufzunehmen.
Der Beteiligungsprozess wird teilweise durch die Sächsische Energieagentur (SAENA) gefördert, diese ist jedoch nicht an der inhaltlichen Gestaltung beteiligt.
Haben Sie Fragen? Möchten Sie sich schon jetzt informieren?
Im engen Austausch mit der Stadt Wilsdruff stehen auch Prof. Barth & Team ab sofort als Ansprechpartner im Projekt zur Verfügung.
Kontakt
IKOME| Steinbeis Mediation
Verena Reinecke
T: +49 (0)341-22541350; @ verena.reinecke@steinbeis-mediation.com
IKOME| Steinbeis Mediation
Franziska Döring
T: +49 (0)177 68 311 83; @ franziska.doering@steinbeis-mediation.com
Stadtverwaltung Wilsdruff
Tel. 035204 463 0; @ post@svwilsdruff.de
Im Zuge seiner nachhaltigen Maßnahmen für die CO2-neutrale Produktion setzt die Eberspächer Gruppe auf den Einsatz erneuerbarer Energien.
Am Purem by Eberspächer Standort in Wilsdruff fand Anfang April die symbolische Inbetriebnahme der neuen Photovoltaikanlage statt – im Beisein des Bürgermeister Ralf Rother, Guido Steenmans, stellvertretend für CUBE CONCEPTS, und Werkleiter Stefan Müller. Das System versorgt zukünftig Produktionshalle und Administration mit Sonnenenergie. Gut über 9.000 Quadratmeter Dachfläche wurden in den letzten Monaten durch die Photovoltaik-Experten von CUBE CONCEPTS mit mehr als 4.500 Modulen bestückt. Diese produzieren pro Jahr geschätzt knapp 1.900 MWh Strom – einen Großteil dessen nutzt der Standort direkt. Die PV-Anlage spart damit jährlich mehr als 850 Tonnen CO₂ ein.
Anfang des Jahres rief die Sächsische Energieagentur (SAENA) zu einem besonderen Angebot auf. Es wurden hier max. 12 sächsischen Kommunen die Möglichkeit gegeben, sich für Unterstützungsmodule zu erneuerbare Energien zu bewerben. Ziel dabei soll es sein, die EE-Prozesse vor Ort u.a. durch externe Dienstleister zu unterstützen. Insgesamt werden vier Dienstleistungen angeboten. Dazu zählt u.a. die Moderation von 1-2 Informations- und/oder Beteiligungsveranstaltungen mit Bürgern und die Mediation von Kommunikationsprozessen vor Ort.
Die Stadt Wilsdruff hat sich darauf beworben und wurde unter den Interessenten ausgewählt, am Angebot teilzunehmen. Nunmehr laufen die konkreten Abstimmungen zur Durchführung mit der SAENA. Im Zuge der neuen Aufstellung des Regionalplanes, rechnen wir im Laufe des Jahres mit einer Beteiligung, verbunden mit der Abgabe einer Stellungnahme. Von besonderem Interesse wird dabei das Thema Windkraft sein. Unser Ziel ist nun mit Hilfe eines Unterstützungsmoduls diesen Prozess zu begleiten und eine gesamtheitliche Stellungnahme gemeinsam mit Bürgern, Stadträten, Betroffenen etc. zu erarbeiten. Dazu wird es eine entsprechende öffentliche Veranstaltung geben. Details dazu werden noch erarbeitet. Bürgermeister Ralf Rother: „Mit diesem neuen Format wollen wir die Bürger aktiv in die Erarbeitung der Stellungnahme einbinden und so für größtmögliche Transparenz bei diesem emotionalen Thema sorgen.“
Wilsdruff, 27.02.2025
Die Stadt Wilsdruff hat mit der Einführung ihrer Wilsdruff-App am 30. Januar 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung moderner Verwaltungskommunikation unternommen. Innerhalb nur eines Jahres hat sich die App zu einem wichtigen Kommunikationsinstrument zwischen Stadtverwaltung und Bürgern entwickelt.
Bereits knapp 500 Bürgerinnen und Bürger haben sich als Nutzer registriert und profitieren von den vielfältigen Informationsangeboten. Täglich werden neue Beiträge veröffentlicht, die die Einwohnerinnen und Einwohner umfassend und zeitnah informieren. Veranstaltungshinweise, Verkehrsmeldungen und wichtige Bekanntmachungen werden so übersichtlich und zeitnah bereitgestellt. Die Nutzer können sich mittels E-Mail oder Push-Nachrichten über neue Beiträge informieren lassen und erhalten so genau die Informationen, die sie für relevant erachten. Die Resonanz zeigt, dass die App gut angenommen wird. Über 31.000 solcher Benachrichtigungen wurden abgerufen, was die hohe Akzeptanz der digitalen Plattform unterstreicht. Eine besonders bürgerfreundliche Funktion ist der integrierte Hinweismelder, der den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, direkt und unkompliziert Anliegen an die Stadtverwaltung zu übermitteln. Seit der Einführung geht im Schnitt pro Woche eine Meldung ein, von denen bereits ein Großteil erfolgreich bearbeitet werden konnte. Die Möglichkeit, Hinweise mit GPS-Standort und Fotos zu dokumentieren, macht das Meldesystem präzise und effektiv.
Die Rückmeldungen der Bürger sind durchweg positiv, was sich in rund 1.000 Likes widerspiegelt.
Die Stadtverwaltung plant, das Angebot kontinuierlich zu erweitern und weitere Funktionen zu integrieren. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung weiter zu stärken und digitale Serviceangebote zu optimieren. So sollen zeitnah Gewerbetreibende eine Möglichkeit erhalten, Aktionen oder Angebote zu veröffentlichen. Ebenfalls soll es eine Plattform für Stellenausschreibungen geben. Hierzu befindet sich die Stadtverwaltung im engen Austausch mit dem Businessnetzwerk und weiteren Gewerbetreibenden.
Die Wilsdruff-App steht allen Interessierten kostenlos in den gängigen App-Stores zum Download zur Verfügung. Sie symbolisiert den Willen der Stadt, moderne Technologien für eine transparente und bürgernahe Verwaltung zu nutzen. Beigeordneter Carsten Hahn betont: „Unsere Wilsdruff-App ist mehr als ein digitales Werkzeug – sie ist Ausdruck unserer Idee einer modernen Kommunikationskultur.“
Weitere Informationen und Download unter: wilsdruff.munipolis.de/registrierung
Die Bautätigkeit ist auf einen Tiefstand gesunken – Nachfrage deutlich größer als Angebot
Im Jahr 2024 wurden in Wilsdruff lediglich 48 Bauanträge bearbeitet, wobei ein Anstieg der Anträge von Gewerbetreibenden gegenüber denen privater Bauherrn seit dem letzten Jahr zu verzeichnen ist. Sichtbar ist seit 2020 insgesamt ein stetiger Rückgang der Anzahl der Bauanträge. Gegenüber dem Jahr 2023 wurden 19 Bauanträge weniger gestellt. Bezüglich der Standorte der Bauvorhaben hat sich auch in 2024 der Trend der letzten Jahre fortgesetzt, wenn auch prozentual anteilig weniger. Die Mehrheit von 54 % der Bauanträge konzentriert sich weiterhin auf Baulücken, dies auch mangels entwickelter Flächen in Plangebieten. Die Baulücken verteilen sich dabei über das gesamte Stadtgebiet Wilsdruff, von den Ortsteilen bis in die Kernstadt. Ebenso werden Lücken im Geltungsbereich der Bebauungspläne für den Gewerbebereich geschlossen. Bürgermeister Ralf Rother: „Speziell durch Großansiedlungen in Dresden und im Umland wird die Nachfrage nach Baugrundstücken steigen. Aktuell geht die Entwicklung an uns vorbei. Wir müssen wieder dazu kommen, unsere Chancen sinnvoll zu nutzen.“ Die Erlebnisregion Dresden rechnet mit einem Bedarf von 10.000 Wohneinheiten in den nächsten Jahren. Hier ist es wichtig, neben Baulücken, auch Baugrundstücke in Bebauungsplangebieten anbieten zu können. Wir brauchen neue Angebote für attraktive Wohnungsbauflächen durch bedarfsgerechte Bauleitplanungen insbesondere in unseren infrastrukturstarken Ortsteilen.
Bürgermeister Ralf Rother stellt fest: „Hier sind wir gemeinsam mit dem Stadtrat gefordert.“
Wilsdruff, 15.01.2025
Ralf Rother
Bürgermeister
Anlage:
|
Jahre |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|
Bauanträge + Genehmigungsfrei-stellungen gesamt |
133 |
96 |
144 |
109 |
121 |
|
114 |
91 |
67 |
48 |
|
davon Anträge in Baulücken oder Außenbereich |
keine Daten vorh. |
keine Daten vorh. |
100 (69,4 %) |
65 (59,6 %) |
70 (57,9 %) |
|
81 (71,0 %) |
67 (73,6 %) |
43 (64,2 %) |
26 (54,2 %) |
|
davon Anträge im Geltungsbereich einer Satzung (neue Baugebiete) |
keine Daten vorh. |
keine Daten vorh. |
44 (30,6 %) |
44 (40,4 %) |
51 (42,1 %) |
|
33 (29,0 %) |
24 (26,4 %) |
24 (35,8 %) |
22 (45,8 %) |
Bürgermeister Ralf Rother widerspricht dem Beschluss von AFD und Freie Wähler (Wir Wilsdruffer), um Wasserversorgung für Wilsdruff sicherzustellen
Um die Wasserversorgung der Stadt Wilsdruff weiter sicherzustellen, hat Bürgermeister Ralf Rother dem mit den Stimmen der AFD und Freien Wähler (Wir Wilsdruffer) beschlossenen Antrag vom 12. Dezember 2024 widersprochen.
Der Antrag hatte das Ziel den Beschluss zum Beitritt in den Trinkwasserzweckverband Weißeritzgruppe vom 13. Juni 2024 aufzuheben und die Trinkwasserversorgung weiter durch den Eigenbetrieb Trinkwasserversorgung „Braunsdorfer Höhe“ erfolgen zu lassen.
Dieser Beschluss würde bedeuten, dass die rechtliche Sicherstellung der Wasserversorgung ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr gewährleistet wäre.
Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat bislang alle Beschlüsse zum Beitritt einstimmig beschlossen. Zudem wurde eine Absichtserklärung am 17. Mai 2024 mit dem Zweckverband Weißeritzgruppe unterzeichnet. Die 2. Änderungssatzung zur Verbandsatzung des Trinkwasserzweckverbandes Weißeritzgruppe wurde durch den Zweckverband beschlossen,
diese Änderungssatzung wurde von der Kommunalaufsicht geprüft und mit Bescheid vom 17. Oktober 2024 genehmigt und im sächsischen Amtsblatt vom 5. Dezember 2024 veröffentlicht.
Damit ist der Beitritt rechtswirksam und eine Rückabwicklung ausgeschlossen.
Die Verwaltung hat alle Beschlüsse des Stadtrates auftragsgemäß vollzogen und alle organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung getroffen, um auch ab dem 1. Januar 2025 eine zuverlässige Wasserversorgung sicherzustellen.
Schaden von der Stadt sowie den Einwohnerinnen und Einwohnern abwenden
Nach sorgfältiger Prüfung ist dieser Beschluss nicht nur rechtswidrig, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger nachteilig.
Finanzielle Nachteile:
Personelle Nachteile:
Vertragliche Verpflichtungen:
Wirtschaftlichkeitsgebot:
Bürgermeister Ralf Rother fordert daher den Stadtrat auf, seine Entscheidung zu überdenken und den Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 37/2024 im Lichte dieser Bedenken erneut zu prüfen. Ein Festhalten an dieser Entscheidung hat nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern würde auch langfristige Nachteile für unsere Einwohnerinnen und Einwohner bedeuten.
Als Folge des Widerspruchs findet am 7. Januar 2025, 19:00 Uhr eine Stadtratssitzung im Kleinbahnhof statt, in welcher der Beschluss (78/2024) vom 12. Dezember 2024 erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird. Dem Stadtrat ist die Begründung des Widerspruchs zugegangen.
Wilsdruff, 19.12.2024
Die Bescheide wurden ab 6. Januar 2025 von der Stadtverwaltung versandt. Damit endete zum 31. Dezember 2024 das bisher geltende Grundsteuerrecht per Gesetz. Die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 wird gemäß den getroffenen Festlegungen des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages mit dem Grundsteuerbescheid durch die Stadtverwaltung Wilsdruff erhoben.
Für Grundstückseigentümer ist folgendes zu beachten bzw. zu prüfen:
Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie land- u. forstwirtschaftlichen Flächen erhalten zum 01.01.2025 einen neuen Grundsteuerbescheid, der auf Basis der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 erlassen wird.
Haben Sie keinen Bescheid erhalten, bitte prüfen Sie:
1. Januar 2022 abgegeben, dann holen Sie das bitte umgehend bzw. fragen Sie beim Finanzamt nach;
Sind Sie nicht mehr steuerpflichtig, dann beachten Sie bitte:
Haben Sie einen Bescheid erhalten, dann ist folgendes zu beachten:
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass Einwände, Nachfragen zu Festlegungen in der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuerwert) und der Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 (Grundsteuermessbetrag) an das zuständige Finanzamt Pirna zu richten sind.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.
Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden.
Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Informationen dazu kann Ihnen auch das Bürgerbüro der Stadt Wilsdruff geben.
Wilsdruff wurde offiziell zum Gewinner des bundesweiten Wettbewerbs „Vorlesestadt 2023“ ernannt. Als Anerkennung für die herausragenden Leistungen erhielt die Stadt von der Stiftung Lesen eine Plakette, die an einem prominenten Ort präsentiert werden kann. Die Plakette symbolisiert den Erfolg, als auch die Vorbildfunktion in der Leseförderung.
Die Wahl des Ortes fiel leicht: die Bibliothek Wilsdruff am gemeinsamen Standort mit der Grundschule und dem Hort Wilsdruff.
Wilsdruff ist Vorlesestadt: Alle Wilsdruffer Kindertagesstätten und Schulen nehmen jedes Jahr am Bundesweiten Vorlesetag teil und engagieren sich ganzjährig auch vielfältig beim Lesen & Vorlesen.
Durch die Wilsdruffer Bibliothek wurden 2022 in und außerhalb ihrer Räumlichkeiten ca. 70 und 2023 ca. 60 Veranstaltungen durchgeführt, darunter Lesungen, Bibliothekseinführungen für alle Kindertagesstätten/Vorschulgruppen, Zusammenstellung von Bücherkisten und die Grundschulen Wilsdruff und Mohorn werden bei Vorlesewettbewerben oder beim Lesenächten in der Bibliothek unterstützt. Bereits bestehende Aktivitäten und Projekte sind auch die durch die ansässige „Bücherstube“ organisierten Autorenlesungen sowie die Projekte Wilsdruffer Leseherbst und Wilsdruffer Nachtgeflüster. Als Auftakt zur Umsetzung des Projektes „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ beteiligte sich diese Projektgruppe mit vielen Lesungen auch kurzfristig am Bundesweiten Vorlesetag 2023:
Das Projekt „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ geht weiter:
Über die Sommermonate laden 5 Bücherkisten als Vorboten der Bücherschränke an folgenden Sitzgelegenheiten in Wilsdruff dazu ein, zu schmökern und zu stöbern:
- Marktgasse: Friseur am Markt
- Markt: Kebap Haus Aydin und Café Adler
- Schlossallee: Katharinenhof® am Schloss
- An der Schule: K&S Seniorenresidenz
dort jeweils mit Sitzgelegenheiten im Eingangs- bzw. Außenbereich
Die Aufträge für die beiden Bücherschränke am Schlosspark und Neumarkt als auch die Umfeldgestaltung konnten nach einem längeren Abstimmungsprozess Anfang Juni erteilt werden. Die Fertigstellung erfolgt bis zum Ende der Sommerferien 2024.
Die Projektgruppe unter der Federführung der Zentrumsmanagerin Franziska Haase (ZIZ) plant nun das Eröffnungsfest und sammelt Ideen für weitere Aktionen „Wilsdruff liest“, z. B. Lesungen/Veranstaltungen, Kooperationen und natürlich möchte die Projektgruppe auch wieder den Bundesweiten Vorlesetag unterstützen, der dieses Jahr am 15. November stattfindet.
Bürgermeister Ralf Rother: „Der Titel Vorlesestadt 2023 ist eine wunderbare Auszeichnung und ein großes Dankeschön an alle, die sich zum Thema Lesen in Wilsdruff so vielfältig engagieren.“
Stadt Wilsdruff und Energieversorger unterzeichnen Strom-Konzessionsvertrag.
Die SachsenEnergie bleibt mit ihrer Tochter SachsenNetze bis Ende 2045 Netzbetreiber des Stromnetzes der Stadt Wilsdruff. Dazu unterschrieben am 3. Juni 2024 Bürgermeister Ralf Rother und SachsenEnergie-Vorstand Dr. Axel Cunow den sogenannten Strom-Konzessionsvertrag. Mit dem Vertrag erhält der Energieversorger das exklusive Recht, die öffentlichen Verkehrswege der Stadt für die Stromversorgung der Wilsdruffer zu nutzen und damit in die langfristige Versorgungssicherheit der Stadt zu investieren. Der bestehende Vertrag läuft am 31. Dezember 2025 aus. Der unterzeichnete Vertrag schließt am 1. Januar 2026 direkt an und endet nach 20 Jahren am 31. Dezember 2045.
Bürgermeister Ralf Rother: „Wir freuen uns, dass sich die SachsenEnergie beim öffentlichen Wettbewerb beteiligt hat und wir die langjährige Partnerschaft fortsetzen können. Eine stabile Stromversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.“
Auch für SachsenEnergie-Vorstand Dr. Axel Cunow ist die Fortführung der Konzession ein Grund zur Freude und ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Stadt Wilsdruff: „Wir danken der Stadt Wilsdruff für das erneute Vertrauen in uns. Wir haben damit weiterhin eine entscheidende Geschäftsgrundlage, um langfristig in das Stromnetz zu investieren und es zukunftsfähig zu machen. Das Stromnetz ist das Rückgrat der Energiewende und muss leistungsfähig sein, um mehr Strom abzugeben und gleichzeitig aus dezentralen erneuerbaren Energiequellen aufzunehmen. Im Sinne der Daseinsvorsorge ist der Konzessionsvertrag letztlich auch die zentrale Grundlage zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen.“
Im Zuge der Breitbanderschließung baut SachsenEnergie derzeit mit ihren Tochtergesellschaften in vielen Ortsteilen des Gemeindegebiets das Stromnetz aus und passt es den zukünftigen Anforderungen an.
Das Wilsdruffer Stromnetz ist gut 206 Kilometer lang. Der jährliche Gesamtstrombedarf der Stadt und seinen vierzehn Ortsteilen, seiner Einwohner und ortsansässigen Unternehmen beträgt rund 67 Gigawattstunden. Der Strom-Konzessionsvertrag erlaubt es dem Netzbetreiber SachsenNetze, die öffentlichen Straßen und Wege in Wilsdruff zu nutzen, um Stromleitungen zu verlegen, zu warten und zu betreiben und damit die Infrastruktur zur Stromversorgung für die Einwohner sicherzustellen.
Medienkontakt SachsenEnergie
Nora Weinhold
Presse- und Mediensprecherin SachsenEnergie
„Europa fängt in der Gemeinde an“ ist ein europäisches Netzwerk aus Lokalpolitikern, die EU-Themen in einer nie dagewesenen Partnerschaft zwischen europäischer und lokaler Regierungsebene vermitteln.
Das Projekt wird es Lokalpolitikern ermöglichen, EU-weit zusammenzuarbeiten und Informationen zu EU-bezogenen Themen, die ihre Bürger auf lokaler Ebene betreffen, zu verbreiten. Es wird auch dazu beitragen, den Kontakt zu den Bürgern zu stärken und Debatten über diese Themen und die Zukunft Europas zu fördern. So soll letztendlich ein europäisch geprägter öffentlicher Raum geschaffen werden.
Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten des Ausschusses der Regionen implementiert.
Beigeordneter Carsten Hahn wird Wilsdruff als Mitglied in diesem Netzwerk vertreten und als Ansprechpartner für EU-Themen zur Verfügung stehen.
Europa fängt in der Gemeinde an - Europäische Union
Nachfrage deutlich größer als Angebot
Im Jahr 2023 wurden in Wilsdruff 67 Bauanträge bearbeitet. Die Anzahl der Bauanträge geht seit 2020 stetig zurück. Gegenüber dem Jahr 2022 sind 24 weniger Bauanträge gestellt worden. Bezüglich der Standorte der Bauvorhaben hat sich in 2023 der Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Die deutliche Mehrheit von 64,2 % der Bauanträge konzentriert sich weiterhin auf Baulücken. Dies ist aktuell vor allem dem fehlenden Baulandangebot in Satzungsgebieten geschuldet. Die Stadt Wilsdruff stellt seit einigen Jahren kaum Bauflächen zur Verfügung.
Die Baulücken verteilen sich dabei über das gesamte Stadtgebiet Wilsdruff, von den Ortsteilen bis in die Kernstadt.
Bürgermeister Ralf Rother: „Wir sind dankbar, dass es private Eigentümer gibt, die Bauland zur Verfügung stellen. Ohne diese könnten wir unserer kommunalen Aufgabe der Baulandbereitstellung nicht nachkommen.“
Die Nachfrage an Bauflächen in Wilsdruff ist weiterhin hoch. Auch der Bedarf an Mietwohnungen ist ungebrochen. Dieses Problem lässt sich nur durch Geschosswohnungsbau lösen. Es ist ein bundesweites Thema, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, da durch steigende Anforderungen, Normen und Baustandards die Kosten ständig steigen, zusätzlich angeschoben durch steigende Zinsen und Materialpreise.
Neue Angebote für Wohnungsbauflächen gibt es aktuell lediglich seit 2023 mit der Entwicklungssatzung „Oberstraße“ in Kaufbach (Bekanntmachung 09.02.2023). Weitere Angebote für Wohnungs- oder Gewerbebauflächen sind mit der Ergänzungssatzung „Oberhermsdorf – Hauptstraße“ und dem Bebauungsplan Nr. 31 Gewerbegebiet „Hühndorfer Straße“ im Verfahren.
Wilsdruff, 4. Januar 2024
Statistik Bauanträge Wilsdruff 2016-2023
|
Jahre |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
|
Bauanträge + Genehmigungsfreistellungen gesamt |
133 |
96 |
144 |
109 |
121 |
|
114 |
91 |
67 |
|
davon Anträge in Baulücken oder Außenbereich |
Keine Daten vorh. |
Keine Daten vorh. |
100 (69,4 %) |
65 (59,6 %) |
70 (57,9 %) |
|
81 (71,0 %) |
67 (73,6 %) |
43 (64,2 %) |
|
davon Anträge im Geltungsbereich einer Satzung (neue Baugebiete) |
Keine Daten vorh. |
Keine Daten vorh. |
44 (30,6 %) |
44 (40,4 %) |
51 (42,1 %) |
|
33 (29,0 %) |
24 (26,4 %) |
24 (35,8 %) |
Wilsdruff ist Mitglied in der Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm) Artikel
Bürgermeister Ralf Rother, die stellvertretende Geschäftsführerin des Landespräventionsrates, Anja Herold-Beckmann sowie der Leiter des Polizeireviers Freital, Polizeirat Martin Gebhardt, unterzeichneten unter Anwesenheit des Sächsischen Staatsministers des Innern, Armin Schuster am 3. August 2023 die Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Landespräventionsstrategie und besiegeln damit den Beitritt zur Allianz Sichere Sächsische Kommunen. Der Stadtrat hatte hierzu am 27. April den Beschluss gefasst.
Ziele dieser Kooperationsvereinbarung sind: negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken, die Sicherheitslage verbessern, das soziale Klima positiv beeinflussen sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen.
Als erster Schritt soll eine umfassende Sicherheitsanalyse erfassen, was die Menschen in allen Ortsteilen bewegt und in welchen Bereichen das Thema Sicherheit eine Rolle spielt. Anhand Erfahrungen anderer Kommunen der Allianz und mit Unterstützung des Landespräventionsrates sowie der Polizei sollen in Zusammenarbeit mit Vereinen und Gesellschaft geeignete und angemessene Maßnahmen zu einer Erhöhung der Sicherheit geschaffen werden. Durch zielgerichtete Präventionsarbeit soll das Sicherheitsgefühl und damit auch die Lebensqualität erhöht werden.
Die Folgen der anhaltenden Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren haben am sächsischen Baumbestand ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population von Schädlingen. Beides trägt auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu einer Schwächung der Bäume bei. Abgestorbene und geschädigte Bäume können daher eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. Gerade in den Sturmperioden steigt das Risiko deutlich, dass Bäume oder Baumbestandteile herabstürzen und Schäden verursachen. Die Pflicht zur Verkehrssicherung der Bäume liegt dabei beim Eigentümer des Grundstücks, auf dem der jeweilige Baum steht. Es ist daher wichtig, dass Eigentümer von an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen grenzenden Flurstücken sowie generell entlang aller öffentlichen Verkehrswege dieser Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Sturm- und Trockenschäden, beziehungsweise Bäume mit Schädlingsbefall, müssen beseitigt werden, um Verkehrsschäden zu vermeiden. Denn nur so kann verhindert werden, dass Eigentümer sonst bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haften müssen. Bei der Beseitigung von Schäden gilt es, das Bundesnaturschutzgesetz sowie die regional geltenden Gehölz- beziehungsweise Baumschutzsatzungen zu beachten.
Hinweis zum Fällungszeitraum
Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar gefällt werden. Innerhalb der Vegetationszeit (vom 1. März bis 30. September) ist das Fällen von Gehölzen verboten. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Das Antragsformular und alle erforderlichen Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite www.landratsamt-pirna.de.
Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Frau Kathleen Pfeiffer (Tel. 035204 463-323), wenden.