Wird ein Sterbefall angezeigt, sind dem Standesamt folgende Unterlagen vorzulegen:
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
Mit der Anzeige kann ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt werden. Für Anzeigen durch Einrichtungen und Behörden gelten gesonderte Vorschriften.
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
Nachträglich benötigte Sterbeurkunden zu Sterbefällen des laufenden Jahres können persönlich während der Öffnungszeiten, per E-Mail oder auf dem Postweg beantragt werden.