Urkundenwesen

Anhand der Personenstandsregister werden Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften aller Register innerhalb der Aufbewahrungsfrist des Standesamtes ausgestellt. Anträge auf Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile werden hier gestellt. Nachträgliche Namenserklärungen von Ehegatten sowie Namenserteilungen und Einbenennungen für Kinder können ebenfalls abgegeben werden. Der Kirchenaustritt wird ebenso entgegengenommen.