Lebenspartnerschaften können beim Standesamt am Haupt- oder Nebenwohnsitz eines Partners angemeldet werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich einen persönlichen Vorsprachetermin zu vereinbaren.
Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Originaldokumente:
Die Urkunden müssen zur Beantragung der Lebenspartnerschaft nicht neu besorgt werden, wenn die Personenstandseinträge (Geburt, Lebenspartnerschaft, Eheschließung, Sterbefall) im Standesamt Wilsdruff geführt werden.
Bei Lebenspartnerschaften mit Auslandsberührung ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache beider Verlobter erforderlich. Um Sie über beizubringende Unterlagen beraten zu können, ist es erforderlich, Reisepässe oder Personalausweise mitzubringen.
Als gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft geführte Name eines Partners gewählt werden. Auch eine getrennte Namensführung ist möglich. Eine detaillierte Beratung erfolgt bei der Anmeldung Ihrer Lebenspartnerschaft.
Terminreservierungen sind frühestens ein Jahr vor der Verpartnerungszeremonie möglich.
Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft kann bei Abgabe aller erforderlichen Unterlagen frühestens ein halbes Jahr vorher erfolgen.
Zur Begründung der Lebenspartnerschaft stehen Ihnen alle Orte und Termine, zu den gleichen Konditionen wie bei Eheschließungen, zur Verfügung. Informieren Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail über mögliche Termine!
Kann ein Lebenspartner aus wichtigem Grund nicht zur Anmeldung oder Terminreservierung der Lebenspartnerschaft erscheinen, so kann er die Vollmacht erteilen.
Auskunft über die wichtigsten Gebühren zur Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft finden Sie in der nachfolgenden Datei.