Aktuelles
Einladung zur Sitzung des Stadtrates

Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 21. März 2024, 19:00 Uhr, im Rathaus Grumbach, Tharandter Straße 1, 01723 Grumbach (barrierefrei) statt.

Bekanntmachung SR 21-03-2024


 

Störungsmeldung Straßenbeleuchtung

Kesselsdorf, Steinbacher Weg – Im Abschnitt zwischen Parkstraße und Stamsrieder Weg ist die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Straßenbeleuchtung aktuell teilweise eingeschränkt. Dies führt dazu, dass vereinzelte Lichtmasten ausfallen. Die Fehlersuche/ Reparatur ist beauftragt und wird zeitnah erfolgen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Wilsdruff-App

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zur Registrierung geht es hier.


 

Wilsdruff macht mit beim Projekt "Europa fängt in der Gemeinde an"

„Europa fängt in der Gemeinde an“ ist ein europäisches Netzwerk aus Lokalpolitikern, die EU-Themen in einer nie dagewesenen Partnerschaft zwischen europäischer und lokaler Regierungsebene vermitteln.

Das Projekt wird es Lokalpolitikern ermöglichen, EU-weit zusammenzuarbeiten und Informationen zu EU-bezogenen Themen, die ihre Bürger auf lokaler Ebene betreffen, zu verbreiten. Es wird auch dazu beitragen, den Kontakt zu den Bürgern zu stärken und Debatten über diese Themen und die Zukunft Europas zu fördern. So soll letztendlich ein europäisch geprägter öffentlicher Raum geschaffen werden.

Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten des Ausschusses der Regionen implementiert.

Beigeordneter Carsten Hahn wird Wilsdruff als Mitglied in diesem Netzwerk vertreten und als Ansprechpartner für EU-Themen zur Verfügung stehen.

Europa fängt in der Gemeinde an - Europäische Union

Europa-Banner.jpg


 

Das Bauamt informiert

Ab voraussichtlich der 3. Kalenderwoche 2024 (vorbehaltlich der Witterungsverhältnisse) beginnen die Bauarbeiten des geförderten Breitbandausbaus der „Weißen Flecken“ im Stadtgebiet Wilsdruff. Der Startpunkt wird im Ortsteil Grund auf dem „Holzweg“ gesetzt. In diesem Bereich werden geringfügige Fahrbahneinschränkungen auftreten. Über alle weiteren Verkehrseinschränkungen informiert die örtliche Verkehrsbehörde wie gewohnt im Reiter „Verkehr“.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und besonders umsichtige Fahrweise sowie insbesondere um Beachtung der Beschilderung in den Baubereichen.


 

Nachfrage deutlich größer als Angebot

Im Jahr 2023 wurden in Wilsdruff 67 Bauanträge bearbeitet. Die Anzahl der Bauanträge geht seit 2020 stetig zurück. Gegenüber dem Jahr 2022 sind 24 weniger Bauanträge gestellt worden. Bezüglich der Standorte der Bauvorhaben hat sich in 2023 der Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Die deutliche Mehrheit von 64,2 % der Bauanträge konzentriert sich weiterhin auf Baulücken. Dies ist aktuell vor allem dem fehlenden Baulandangebot in Satzungsgebieten geschuldet. Die Stadt Wilsdruff stellt seit einigen Jahren kaum Bauflächen zur Verfügung.

Die Baulücken verteilen sich dabei über das gesamte Stadtgebiet Wilsdruff, von den Ortsteilen bis in die Kernstadt.

Bürgermeister Ralf Rother: „Wir sind dankbar, dass es private Eigentümer gibt, die Bauland zur Verfügung stellen. Ohne diese könnten wir unserer kommunalen Aufgabe der Baulandbereitstellung nicht nachkommen.“

Die Nachfrage an Bauflächen in Wilsdruff ist weiterhin hoch. Auch der Bedarf an Mietwohnungen ist ungebrochen. Dieses Problem lässt sich nur durch Geschosswohnungsbau lösen. Es ist ein bundesweites Thema, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, da durch steigende Anforderungen, Normen und Baustandards die Kosten ständig steigen, zusätzlich angeschoben durch steigende Zinsen und Materialpreise.

Neue Angebote für Wohnungsbauflächen gibt es aktuell lediglich seit 2023 mit der Entwicklungssatzung „Oberstraße“ in Kaufbach (Bekanntmachung 09.02.2023). Weitere Angebote für Wohnungs- oder Gewerbebauflächen sind mit der Ergänzungssatzung „Oberhermsdorf – Hauptstraße“ und dem Bebauungsplan Nr. 31 Gewerbegebiet „Hühndorfer Straße“ im Verfahren. 

Wilsdruff, 4. Januar 2024

Statistik Bauanträge Wilsdruff 2016-2023

Jahre

2016

2017

2018

2019

2020

 

2021

2022

2023

Bauanträge + Genehmigungsfreistellungen gesamt

133

96

144

109

121

 

114

91

67

davon Anträge in Baulücken oder Außenbereich

Keine Daten vorh.

Keine Daten vorh.

100

(69,4 %)

65

(59,6 %)

70

(57,9 %)

 

81

(71,0 %)

67

(73,6 %)

43

(64,2 %)

davon Anträge im Geltungsbereich einer Satzung (neue Baugebiete)

Keine Daten vorh.

Keine Daten vorh.

44

(30,6 %)

44

(40,4 %)

51

(42,1 %)

 

33

(29,0 %)

24

 (26,4 %)

24

 (35,8 %)

  

  

 

                                                                                                                                       

 


                                     

Kooperationsvereinbarung ASSKomm

Wilsdruff ist Mitglied in der Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm) Artikel

Bürgermeister Ralf Rother, die stellvertretende Geschäftsführerin des Landespräventionsrates, Anja Herold-Beckmann sowie der Leiter des Polizeireviers Freital, Polizeirat Martin Gebhardt, unterzeichneten unter Anwesenheit des Sächsischen Staatsministers des Innern, Armin Schuster am 3. August 2023 die Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Landespräventionsstrategie und besiegeln damit den Beitritt zur Allianz Sichere Sächsische Kommunen. Der Stadtrat hatte hierzu am 27. April den Beschluss gefasst.Asskomm Foto.jpg

Ziele dieser Kooperationsvereinbarung sind: negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken, die Sicherheitslage verbessern, das soziale Klima positiv beeinflussen sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen.

Als erster Schritt soll eine umfassende Sicherheitsanalyse erfassen, was die Menschen in allen Ortsteilen bewegt und in welchen Bereichen das Thema Sicherheit eine Rolle spielt. Anhand Erfahrungen anderer Kommunen der Allianz und mit Unterstützung des Landespräventionsrates sowie der Polizei sollen in Zusammenarbeit mit Vereinen und Gesellschaft geeignete und angemessene Maßnahmen zu einer Erhöhung der Sicherheit geschaffen werden. Durch zielgerichtete Präventionsarbeit soll das Sicherheitsgefühl und damit auch die Lebensqualität erhöht werden.

Wilsdruff hilft!

 

Sauberes Wasser für die Erdbebenopfer

Auch drei Monate nach den Erdbeben in der Türkei und Syrien brauchen die Menschen in den betroffenen Gebieten weiterhin Hilfe. Besonders der Bedarf an Trinkwasser ist groß. Aktuell organisiert und finanziert die Hilfsorganisation LandsAid e.V. die Installation von Wassertanks für Menschen in schwer betroffenen Gebieten in der Region um Iskenderun. Jeder dieser Tanks kann 1.000 Liter Wasser fassen. Bild Wasserfässer mit Quellangabe.jpg

Viele Menschen haben nach der Erdbebenkatastrophe noch immer keine richtige Unterkunft, zu wenig sauberes Wasser und nicht ausreichend Zugang zu anderen, lebensnotwendigen Gütern. Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Wasser ist neben der Schaffung von sanitären Einrichtungen und Hygieneschutzmaßnahmen daher sehr wichtig.

Die Kanister werden in Container- und Zeltstädten aufgestellt, in denen die vielen obdachlos gewordenen Menschen leben. Aber auch andere Anwohnerinnen und Anwohner von Iskenderun, die keinen Zugang zu Trinkwasser haben, dürfen diese Wasserquellen nutzen.

Wilsdruff ist durch einen örtlichen Gastronomen, der aus der Hafenstadt Iskenderun (rund 250.000 Einwohner) stammt, mittelbar betroffen.

Seine Familie lebt in der Region. Er selbst organisiert Hilfen und ist Mitglied in einem lokalen Verein.

Wilsdruffer Einwohner haben angezeigt ebenfalls, insbesondere finanziell, unterstützen zu wollen. Es handelt sich bei Iskenderun um eine vielfältige Stadt mit verschiedenen Ethnien und Religionsgemeinschaften. Um sicherzustellen, dass die Spenden bei den Menschen vor Ort ankommen haben wir mit dem deutschen, gemeinnützigen Verein Lands Aid e.V. Verbindung aufgenommen.

 

Ihre Spende können Sie an:

𝐋𝐚𝐧𝐝𝐬𝐀𝐢𝐝 𝐞.𝐕.

𝐈𝐁𝐀𝐍: 𝐃𝐄𝟔𝟔𝟕𝟎𝟎𝟓𝟐𝟎𝟔𝟎𝟎𝟎𝟎𝟎𝟎𝟏𝟒𝟎𝟎𝟏

𝐁𝐈𝐂: 𝐁𝐘𝐋𝐀𝐃𝐄𝐌𝟏𝐋𝐋

𝐒𝐭𝐢𝐜𝐡𝐰𝐨𝐫𝐭: „𝐄𝐫𝐝𝐛𝐞𝐛𝐞𝐧𝐡𝐢𝐥𝐟𝐞 𝐈𝐬𝐤𝐞𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧“

 

entrichten.

 

Für den Versand von Zuwendungsbestätigungen für Beiträge über 300 €, bitte die vollständige Adresse im Verwendungszweck angeben.

 

Ihre Spende kommt an!

Die Ausgaben und Einnahmen von Lands Aid e.V. werden regelmäßig vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) überprüft. Seit 2009 wird dem Verein regelmäßig eine ordnungsgemäße Verwendung der Spendengelder bescheinigt.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Ralf Rother

Bürgermeister


 

Das Ordnungsamt informiert

 

Schneeräumen, Reinigen und Streuen der Gehwege

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger nochmals erinnern, ihren Winterdienstverpflichtungen nachzukommen. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeberäumung_skaliert.jpg Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

Die Räum- und Streupflicht gilt für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Zum Streuen sind vorrangig abgestumpfte Mittel, wie Sand und Splitt, zu verwenden.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer um Erfüllung ihrer Pflichten, damit in unserer Stadt und den Ortsteilen auch bei winterlichem Wetter für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger, die Sicherheit gewährleistet bleibt.

Den kompletten Text der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung finden Sie hier.


 

Verkehrssicherung bei Baumbeständen ist Eigentümerpflicht

Die Folgen der anhaltenden Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren haben am sächsischen Baumbestand ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population von Schädlingen. Beides trägt auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu einer Schwächung der Bäume bei. Abgestorbene und geschädigte Bäume können daher eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. Gerade in den Sturmperioden steigt das Risiko deutlich, dass Bäume oder Baumbestandteile herabstürzen und Schäden verursachen. Die Pflicht zur Verkehrssicherung der Bäume liegt dabei beim Eigentümer des Grundstücks, auf dem der jeweilige Baum steht. Es ist daher wichtig, dass Eigentümer von an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen grenzenden Flurstücken sowie generell entlang aller öffentlichen Verkehrswege dieser Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Sturm- und Trockenschäden, beziehungsweise Bäume mit Schädlingsbefall, müssen beseitigt werden, um Verkehrsschäden zu vermeiden. Denn nur so kann verhindert werden, dass Eigentümer sonst bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haften müssen. Bei der Beseitigung von Schäden gilt es, das Bundesnaturschutzgesetz sowie die regional geltenden Gehölz- beziehungsweise Baumschutzsatzungen zu beachten.

Regelungen zum Baumschutz

Hinweis zum Fällungszeitraum

Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar gefällt werden. Innerhalb der Vegetationszeit (vom 1. März bis 30. September) ist das Fällen von Gehölzen verboten. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.

Das Antragsformular und alle erforderlichen Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite www.landratsamt-pirna.de.

Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Herr Rarisch (Tel. 035204 463-319), wenden.