Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?
Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung/Lebenspartnerschaft im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts nachbeurkunden zu lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.
Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Das Standesamt Wilsdruff ist für die Nachbeurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles zuständig. Welche Unterlagen dazu benötigt werden, können Sie vorab telefonisch erfragen oder Sie informieren sich verbindlich während der Sprechzeiten bei der Standesbeamtin. Diese informiert Sie auch, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Gebühren entstehen und ob konkret das Standesamt Wilsdruff zuständig ist.
Informationen zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erhalten Sie nur persönlich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin!